Roltex

Allgemeine Lieferbedingungen Roltex B.v.

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

1. ANWENDBARKEIT
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, durch die Roltex B.V., mit Sitz und Geschäftsstelle in 6361 HK Nuth am Daelderweg 25 (Handelskammernummer 14031726), dem Kunden Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art und Bezeichnung liefert.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle derzeitigen und zukünftigen Tochtergesellschaften der Roltex B.V..
  3. Roltex B.V. ist berechtigt, Änderungen an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten in Kraft, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt worden sind, auf jeden Fall aber, nachdem sie hinterlegt worden sind. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
  4. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. In diesem Fall werden sich Roltex B.V. und der Kunde beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Zielsetzung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  5. Alle Angebote und sonstigen Äußerungen von Roltex B.V. sind freibleibend, es sei denn, Roltex B.V. hat schriftlich etwas anderes angegeben.
2. PREIS UND BEZAHLUNG
  1. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlich auferlegter oder noch zu erhebender Abgaben und sind in Euro angegeben und in dieser Währung zu zahlen.
  2. Aus einer von Roltex B.V. erstellten Vorkalkulation oder einem vom Kunden erstellten Budget können vom Kunden keine Rechte oder Erwartungen abgeleitet werden und können nicht als Festpreis betrachtet werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. In Bezug auf die von Roltex B.V. erbrachten Leistungen und die vom Kunden für diese Leistungen geschuldeten Beträge stellen die Daten der Verwaltung von Roltex B.V. einen vollständigen Beweis dar, unbeschadet des Rechts des Kunden, das Gegenteil zu beweisen.
  4. Besteht eine periodische Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden, ist die Roltex B.V. berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife einmal jährlich - erstmals im Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag begonnen hat, es sei denn, im Vertrag ist ein anderes Datum angegeben - mit einem Prozentsatz zu indexieren, der dem CBS-Index Cao-lonen), Reihe 2000=100, entspricht, wie von Statistics Netherlands veröffentlicht. Neben dieser Indexierung und unter Beachtung eventueller gesetzlicher Preisvorschriften ist die Roltex B.V. berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich zwischenzeitliche Änderungen der Preise und Tarife vorzunehmen, auch wenn die Änderung aufgrund von Umständen erfolgt, die bereits beim Abschluss des Vertrages vorhersehbar waren. Roltex B.V. wird jede Erhöhung oder Senkung schriftlich und unter Angabe von Gründen mitteilen. Bei einer Erhöhung, die den oben genannten Indexierungsprozentsatz übersteigt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung durch Roltex B.V. aus diesem Grund mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen Preise und/oder Tarife zu kündigen. Während der letztgenannten Frist bleibt der Preis für den Kunden derselbe wie der vor der Preisänderung geltende Preis, erhöht um den Indexprozentsatz.
  5. Die Parteien legen im Vertrag das Datum oder die Daten fest, an denen Roltex B.V. dem Kunden die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellt. Die geschuldeten Beträge sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung und/oder der Bestellung angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Beträge zu verrechnen.
  6. Wenn der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen für Handelsverträge auf den ausstehenden Betrag, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Wenn der Abnehmer nach einer Zahlungsaufforderung oder Inverzugsetzung weiterhin in Verzug bleibt, kann die Roltex B.V. die Forderung zum Inkasso weitergeben, wobei der Abnehmer neben dem dann fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet ist, einschließlich aller von externen Sachverständigen berechneten Kosten. Die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Roltex B.V. bleiben hiervon unberührt.
3. LAUFZEIT DES ABKOMMENS
  1. Wenn und soweit es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag um einen Dauerleistungsvertrag handelt, wird der Vertrag für die zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit geschlossen, andernfalls gilt die Laufzeit von einem Jahr.
  2. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, es sei denn, der Kunde oder Roltex B.V. haben dem Vertrag schriftlich zugestimmt.
    unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf des betreffenden Zeitraums kündigt.
  3. Die Roltex B.V. ist jederzeit berechtigt - soweit dies abweichend von den Bestimmungen in Artikel 7: 408(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - einen Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Kunde seinen Mitwirkungs- und/oder Informationspflichten nicht ausreichend nachkommt oder auf andere Weise eine erfolgreiche und/oder rechtzeitige und/oder ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch die Roltex B.V. behindert.
4. VERTRAULICHKEIT UND ÜBERNAHME VON PERSONAL
  1. Der Kunde und die Roltex B.V. sorgen dafür, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben. Dieses Verbot gilt nicht für die Roltex B.V., wenn und soweit die Weitergabe der betreffenden Daten an einen Dritten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer gesetzlichen Vorschrift oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch die Roltex B.V. erforderlich ist. Die Partei, die vertrauliche Daten erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet werden.
  2. Der Kunde erkennt an, dass die von Roltex B.V. stammende Software immer vertraulicher Natur ist und Betriebsgeheimnisse von Roltex B.V., seinen Lieferanten oder dem Hersteller der Software enthält.
  3. Während der Laufzeit eines Vertrages sowie während eines Jahres nach dessen Beendigung ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Roltex B.V. Mitarbeiter der Roltex B.V., die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, direkt oder indirekt entgeltlich oder unentgeltlich zu beschäftigen oder anderweitig für sich arbeiten zu lassen. Diese Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, unter anderem an die Bedingung, dass der Kunde der Roltex B.V. ein angemessenes Honorar zahlt.
  4. Unbeschadet des Rechts der Roltex B.V. auf Erfüllung und Schadensersatz verwirkt der Kunde gegenüber der Roltex B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe von €
    10.000 (zehntausend Euro) pro Tag oder Teil eines Tages, an dem der Kunde einer der in Artikel 4.3 genannten Verpflichtungen nicht nachkommt,
    ganz oder teilweise ausfallen.
5. PRIVATSPHÄRE UND DATENVERARBEITUNG
  1. Wenn die Dokumente und/oder andere Datenträger, die der Kunde der Roltex B.V. im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellt, personenbezogene Daten im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("AVG") enthalten, wird der Kunde der Roltex B.V.
    eine vorherige schriftliche Mitteilung.
  2. Darüber hinaus wird der Kunde, falls dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, die Roltex B.V. auf Anfrage schriftlich darüber informieren, wie er seine Verpflichtungen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt. Ansonsten erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen in Kapitel 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Roltex B.V. kann (personenbezogene) Daten für eigene Zwecke verwenden, wie z.B. für wissenschaftliche oder statistische Untersuchungen über die Qualität ihrer Dienstleistungen, und/oder diese Daten an Dritte verkaufen, vorausgesetzt, dass diese Daten in einer Form vorliegen, die nicht auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können.
  3. Roltex B.V. verpflichtet sich, nach einer Mitteilung im Sinne von Artikel 5.1 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen:
    a. Geben Sie niemals personenbezogene Daten an Dritte weiter oder gewähren Sie Dritten Zugang zu diesen Daten, es sei denn, Sie haben die Zustimmung des Kunden oder sind gesetzlich dazu verpflichtet.
    b. personenbezogene Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks und nur für die im Vertrag und/oder in diesen allgemeinen Lieferbedingungen beschriebenen Zwecke zu verarbeiten.
    c. Einhaltung der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("AVG") bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
6. SICHERHEIT
  1. Wenn Roltex B.V. aufgrund des Vertrages verpflichtet ist, eine Form der Informationssicherheit zu gewährleisten, muss diese Sicherheit den zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Spezifikationen für die Sicherheit entsprechen. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die Informationssicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Wird im Vertrag keine ausdrückliche Form der Sicherheit festgelegt, so entspricht die Sicherheit einem Niveau, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die mit der Bereitstellung der Sicherheit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
  2. Die Zugangs- oder Identifizierungscodes und Zertifikate, die dem Kunden von oder im Namen der Roltex B.V. zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich und werden vom Kunden als solche behandelt und dürfen nur an autorisiertes Personal der eigenen Organisation des Kunden weitergegeben werden. Roltex B.V. ist berechtigt, zugewiesene Zugangs- oder Identifikationscodes und Zertifikate zu ändern.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und seine Infrastruktur angemessen zu sichern und jederzeit Antiviren-Software einzusetzen.
  4. Roltex B.V. hat das Recht, Sicherheitsaktualisierungen vorzunehmen, wenn sie dies für wünschenswert oder notwendig erachtet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Software-Updates rechtzeitig installiert werden. Andernfalls kann die Roltex B.V. die Kontinuität ihrer Dienstleistungen nicht garantieren.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, RECHTE UND AUSSETZUNG
  1. Alle dem Kunden gelieferten Waren und/oder Rechte (sofern diese gewährt oder übertragen werden) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Beträge, die der Kunde der Roltex B.V. aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags schuldet, Eigentum der Roltex B.V. Einem Kunden, der als Wiederverkäufer auftritt, ist es gestattet, alle Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Roltex B.V. stehen, in dem Umfang zu verkaufen und weiterzuliefern, wie es im normalen Geschäftsverkehr üblich ist.
  2. Wenn der Kunde gemäß Artikel 2 in Verzug ist und/oder die Waren nicht abnimmt, bleiben die Waren Eigentum der Roltex B.V., bis auch die Zinsen gemäß Artikel 2.6 vollständig bezahlt worden sind, ebenso wie eventuelle Strafgelder und/oder Lagerkosten. Falls die Roltex B.V. im Rahmen des geschlossenen Vertrags auch zu bezahlende Arbeiten ausgeführt hat, bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Roltex B.V., bis der Kunde (auch) alle damit zusammenhängenden und fälligen Forderungen, einschließlich Forderungen wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung, bezahlt hat.
  3. Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, der Kunde aber bereits die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber erlangt hat, ist der Kunde verpflichtet, während dieses Zeitraums dafür zu sorgen, dass diese Sachen in demselben Zustand und derselben Qualität verbleiben, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Ablieferung befanden, sowie dafür zu sorgen, dass diese Sachen zugunsten der Eigentumsrechte von Roltex B.V. individualisierbar sind und bleiben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten/versandten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolicen auf erste Aufforderung der Roltex B.V. zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen, andernfalls ist der Kunde verpflichtet, der Roltex B.V. alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, auf erste Aufforderung der Roltex B.V. alle Forderungen oder Ansprüche gegenüber dem Versicherer aus den in diesem Absatz genannten Versicherungspolicen an die Roltex B.V. zu verpfänden, und zwar vorbehaltlich der diesbezüglichen gesetzlichen Erfordernisse im Sinne von Artikel 6:239 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, als zusätzliche Sicherheit für alle Forderungen der Roltex B.V. gegenüber dem Kunden, die nicht unter den Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel fallen. Die Kosten für die Begründung des Pfandes im Sinne des ersten Satzes gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend für Forderungen des Auftraggebers gegenüber einem oder mehreren seiner Abnehmer und/oder anderen Dritten.
  5. Die Roltex B.V. ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrags erhaltenen oder realisierten Daten, Dokumente, Software und/oder Dateien trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe oder Übertragung so lange zu behalten, bis der Kunde alle der Roltex B.V. geschuldeten Beträge bezahlt hat.
8. RISIKOTRANSFER

Die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls, der Unterschlagung oder der Beschädigung von Gegenständen, Daten (einschließlich Benutzernamen, Codes und Passwörtern), Unterlagen, Software oder Dateien, die im Rahmen der Vertragsdurchführung hergestellt, geliefert oder verwendet werden, geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Erfüllungsgehilfen des Kunden gelangen.

9. GEISTIGES EIGENTUM
  1. Wenn die Roltex B.V. bereit ist, sich zur Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden. Wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, dass ein geistiges Eigentumsrecht an Software, Webshops, Websites, Dateien, Geräten oder anderen Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen werden soll, berührt dies nicht das Recht oder die Fähigkeit der Roltex B.V., die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Teile, allgemeinen Prinzipien, Komponenten zu verwenden,
    Ideen, Entwürfe, Algorithmen, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen, Protokolle, Normen und dergleichen ohne Einschränkungen für sich selbst oder für Dritte zu nutzen und/oder für andere Zwecke zu verwerten. Die Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts berührt auch nicht das Recht der Roltex B.V., für sich selbst oder für Dritte Entwicklungen vorzunehmen, die den zugunsten des Kunden vorgenommenen oder vorzunehmenden Entwicklungen ähnlich oder von ihnen abgeleitet sind. Die Roltex B.V. garantiert, dass die von ihr entwickelte Software, Webshops, Websites, Dateien, Geräte oder andere Materialien kein geistiges Eigentumsrecht eines oder mehrerer Dritter verletzen.
  2. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, den Webshops, den Websites, den Dateien, den Geräten, den Ausbildungs-, Test- und Prüfungsmaterialien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie den vorbereitenden Materialien, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei der Roltex B.V., ihren Lizenzgebern oder ihren Lieferanten. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den zwischen den Parteien geschlossenen schriftlichen Vertrag und das Gesetz ausdrücklich gewährt werden. Jedes dem Kunden gewährte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht lizenzierbar.
  3. Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum aus der Software, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien entfernen oder ändern.
  4. Auch wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, ist es Roltex B.V. stets gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz von Geräten, Dateien, Webshops, Websites, zur Verfügung gestellter Software, Software, zu der dem Kunden (direkt oder indirekt) Zugang gewährt wird, und dergleichen in Verbindung mit einer vereinbarten Beschränkung des Inhalts oder der Dauer des Rechts zur Nutzung dieser Gegenstände zu installieren. Der Kunde darf diese technische(n) Vorkehrung(en) nicht beseitigen oder beseitigen lassen oder sie umgehen.
  5. Der Kunde garantiert, dass der Überlassung von Geräten, Software, Material für Websites oder Webshops, Dateien und/oder anderen Materialien und/oder Entwürfen an Roltex B.V. zum Zwecke der Nutzung, Wartung, Anpassung, Installation oder Integration keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde stellt die Roltex B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Behauptung stützen, dass diese Bereitstellung, Nutzung, Wartung, Anpassung, Installation oder Integration ein Recht des Dritten verletzt.
  6. Roltex B.V. ist niemals verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
10. TERMS
  1. Die Roltex B.V. wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die von ihr genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten (Liefer-)Fristen und/oder (Fertigstellungs-)Termine einzuhalten. Von der Roltex B.V. genannte oder zwischen den Parteien vereinbarte Zwischen-(Fertigstellungs-)termine sind Zieltermine, sind für die Roltex B.V. nicht verbindlich und haben immer einen indikativen Charakter; Fristen und Termine sind - soweit sie anwendbar sind - auch für die Roltex B.V. verbindlich.
    abweichend von den Bestimmungen des Artikels 6:83(a) des Bürgerlichen Gesetzbuchs - nur dann von tödlicher Natur sein, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben
    unbeschadet und unter besonderer Bezugnahme auf die Bestimmungen dieses Absatzes.
  2. Wenn die Überschreitung einer Frist bevorsteht, werden Roltex B.V. und der Kunde sich beraten, um die Folgen der Überschreitung für die weitere Planung zu besprechen.
  3. In allen Fällen - also auch dann, wenn die Parteien eine endgültige (Liefer-)Frist oder einen (Fertigstellungs-)Termin vereinbart haben, bei dem es sich nicht um eine schriftlich vereinbarte fatale Frist im Sinne des vorigen Absatzes handelt - ist die Roltex B.V. wegen Fristüberschreitung erst dann in Verzug, wenn der Kunde die Roltex B.V. schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei der Kunde der Roltex B.V. eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels (an den vereinbarten Gegenständen) gesetzt hat und diese angemessene Frist abgelaufen ist. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und ausführliche Beschreibung des Mangels enthalten, so dass die Roltex B.V. die Möglichkeit hat, angemessen zu reagieren.
  4. Wenn vereinbart wurde, dass die Ausführung der vereinbarten Arbeiten in Phasen erfolgt, ist die Roltex B.V. berechtigt, den Beginn der zu einer Phase gehörenden Arbeiten zu verschieben oder, wenn sie bereits mit den Arbeiten einer nachfolgenden Phase begonnen hat, diese Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  5. Roltex B.V. ist nicht an einen schriftlich oder anderweitig vereinbarten Termin (Liefertermin) oder eine Frist gebunden, wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrags (zusätzliche Arbeiten, Änderung der Spezifikationen usw.) oder eine Änderung der Vorgehensweise bei der Ausführung des Vertrags vereinbart haben, oder wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. Die Tatsache, dass (die Forderung nach) zusätzlichen Arbeiten während der Ausführung des Vertrages entsteht, ist für den Kunden niemals ein Grund, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
11. AUFLÖSUNG UND BEENDIGUNG DES ABKOMMENS
  1. Jede der Parteien ist nur dann berechtigt, den Vertrag wegen eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages aufzulösen, wenn die andere Partei in jedem Fall nach einer schriftlichen, möglichst detaillierten Inverzugsetzung, in der eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses eingeräumt wird, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag zurechenbar nicht einhält. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und alle Mitwirkungs- und/oder Informationspflichten des Kunden oder eines von ihm zu beauftragenden Dritten.
    Dritten gegenüber gelten in jedem Fall als materielle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits eine Leistung in Ausführung des Vertrags erhalten hat, werden diese Leistung und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht aufgehoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Roltex B.V. in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Beträge, die die Roltex B.V. vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie in Erfüllung des Vertrages erhalten hat, in Rechnung gestellt hat
    bereits ordnungsgemäß erfüllt oder geliefert worden ist, bleibt vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Satzes unberührt
    fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.
  3. Wenn ein Vertrag, der seiner Art und seinem Inhalt nach nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er von jeder der Parteien nach ordnungsgemäßer Beratung unter Angabe der Gründe mit einer Frist von [6] Monaten schriftlich gekündigt werden, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Frist vorgesehen. Roltex B.V. ist in keinem Fall verpflichtet, eine Entschädigung wegen der Kündigung zu zahlen.
  4. Der Auftraggeber ist - soweit anwendbar in Abweichung von Artikel 7: 408 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches - nicht berechtigt, einen auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Auftragsvertrag vorzeitig zu beenden.
  5. Jede Partei kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich kündigen, wenn der Gegenpartei ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn über die Gegenpartei der Konkurs beantragt wird oder wenn das Unternehmen der Gegenpartei aufgelöst oder beendet wird, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der Sanierung oder des Zusammenschlusses von Unternehmen. Aufgrund der in diesem Absatz genannten Beendigung ist die Roltex B.V. niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten oder Schadenersatz zu leisten. Wenn der Kunde unwiderruflich für insolvent erklärt wird, erlischt das Recht des Kunden, die zur Verfügung gestellte Software, den Webshop, die Websites und dergleichen zu nutzen, sowie das Recht des Kunden, auf die Dienste von Roltex B.V. zuzugreifen und/oder diese zu nutzen, ohne dass eine Kündigung durch Roltex B.V. erforderlich ist.
12. HAFTUNG VON ROLTEX B.V.
  1. Die Gesamthaftung von Roltex B.V. aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages oder aus welchem Rechtsgrund auch immer, einschließlich eines Versäumnisses bei der Erfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung und einer von Roltex B.V. geleisteten Entschädigung, beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises
    (ohne Mehrwertsteuer). Handelt es sich bei dem Vertrag in erster Linie um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so beträgt der Satz für diesen Vertrag
    Der vereinbarte Preis entspricht der Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (ohne Mehrwertsteuer). Die Haftung von Roltex B.V. ist in jedem Fall
    immer auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer der Roltex B.V. in dem betreffenden Fall gezahlt hat.
  2. Die Haftung der Roltex B.V. für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Verlust des Firmenwerts, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Schäden infolge von Ansprüchen der Kunden des Kunden, Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Gegenständen, Materialien oder Software Dritter, die der Kunde der Roltex B.V. vorschreibt, und Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Lieferanten, die der Kunde der Roltex B.V. vorschreibt, sowie Schäden infolge von Netzspannungseinflüssen ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung der Roltex B.V. im Zusammenhang mit der Verstümmelung, der Zerstörung oder dem Verlust von Daten oder Dokumenten, unter anderem infolge des Auftretens von Viren. Dieser Ausschluss gilt sowohl für das Rechtsverhältnis zwischen Roltex B.V. und dem Kunden als auch für das Verhältnis des Kunden zu einem Dritten.
  3. Die in Artikel 12.1 bis 12.2 beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Roltex B.V. berühren in keiner Weise die anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Roltex B.V.
  4. Die in den Artikeln 12.1 bis 12.3 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Roltex B.V. ist.
  5. Sofern die Erfüllung durch die Roltex B.V. nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung der Roltex B.V. wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung eines Vertrages nur dann, wenn der Kunde die Roltex B.V. unverzüglich schriftlich in Verzug setzt, wobei er ihr eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt, und die Roltex B.V. auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar gegen ihre Verpflichtungen verstößt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit die Roltex GmbH die Möglichkeit hat, angemessen zu reagieren.
  6. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Entstehen schriftlich bei der Roltex B.V. meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen die Roltex B.V. verjährt mit dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Entstehen des Schadens.
  7. Der Kunde stellt die Roltex B.V. von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Fehler in einem vom Kunden an einen Dritten gelieferten Produkt oder System ergeben, das teilweise aus von der Roltex B.V. gelieferten Geräten, Software oder anderen Materialien bestand, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Schaden durch diese Geräte, Software oder anderen Materialien verursacht wurde.
  8. Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die Roltex B.V. bei der Ausführung des Vertrages einschaltet.
13. ÜBERBLICK
  1. Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung, einschließlich einer gesetzlichen und/oder vereinbarten Gewährleistungspflicht, zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Als höhere Gewalt seitens der Roltex B.V. gelten unter anderem: (i) höhere Gewalt bei den Lieferanten der Roltex B.V., (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Lieferanten, die der Kunde der Roltex B.V. vorgeschrieben hat, (iii) die Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, deren Verwendung der Kunde der Roltex B.V. vorgeschrieben hat, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes oder der
    Telekommunikationseinrichtungen, (vii) Krieg und (viii) allgemeine Verkehrsprobleme.
  2. Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als sechzig Tage an, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen. Die im Rahmen der Vereinbarung bereits erbrachten Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.
14. ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE ARBEITEN
  1. Wenn die Roltex B.V. auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder andere Leistungen ausgeführt hat, die über den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten und/oder Leistungen hinausgehen, werden diese Arbeiten oder Leistungen vom Auftraggeber gemäß den vereinbarten Tarifen und, wenn dies nicht der Fall ist, gemäß den üblichen Tarifen der Roltex B.V. vergütet. Die Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, einem solchen Ersuchen nachzukommen, und kann verlangen, dass zu diesem Zweck ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
  2. Soweit für die Erbringung von Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, informiert die Roltex B.V. den Auftraggeber auf Anfrage schriftlich über die finanziellen Folgen der in diesem Artikel genannten zusätzlichen Arbeiten oder Leistungen.
15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
  1. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag niemals an einen Dritten verkaufen, übertragen oder verpfänden.
  2. Die Roltex B.V. ist berechtigt, ihre Honorarforderungen an einen Dritten zu verkaufen, zu übertragen oder zu verpfänden.
16. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
  1. Auf die Verträge zwischen Roltex B.V. und dem Kunden findet das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.
  2. Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder weiteren Verträgen ergeben, können im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt werden:
    1. durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung (in der am Tag der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Fassung) der Stichting Geschillenoplossing Automatisering (SGOA) mit Sitz in Den Haag, oder,
    2. durch ein IKT-Mediationsverfahren gemäß dem IKT-Mediationsreglement der Stiftung zur Beilegung von Automatisierungsstreitigkeiten (Stichting Geschillenoplossing Automatisering) in der zum Zeitpunkt der Einleitung der Mediation geltenden Fassung,
    3. dies alles unbeschadet des Rechts jeder der Parteien, die Einleitung eines einstweiligen Verfahrens oder eines Schiedsverfahrens zu beantragen, unbeschadet des Rechts jeder der Parteien, vorsorglich rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, und unbeschadet des Rechts, den Rechtsstreit dem zuständigen Gericht zu unterbreiten
    Gericht in Limburg.

Kapitel 2: Kauf von Ausrüstung

Die in diesem Kapitel "Kauf von Geräten" enthaltenen Bestimmungen finden neben den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, wenn Roltex B.V. Geräte jeglicher Art und/oder andere Gegenstände (Sachgegenstände) an den Kunden verkauft, wie z.B. Zahlungsterminals, Tresore, Registrierkassen, Tablets, Zählmaschinen usw.

17. KAUF UND VERKAUF
  1. Roltex B.V. verkauft die Geräte und/oder anderen Sachen entsprechend ihrer Art und Anzahl wie schriftlich vereinbart, wenn der Kunde sie von Roltex B.V. kauft.
  2. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die Geräte und/oder Waren bei der Lieferung für die tatsächliche und/oder vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind, es sei denn, der schriftliche Vertrag legt die Verwendungszwecke eindeutig und ohne Vorbehalt fest.
  3. Die Verkaufsverpflichtung von Roltex B.V. erstreckt sich nicht auf Montage- und Installationsmaterial, Software, Verbrauchsmaterial und Gebrauchsartikel, Batterien, Stempel, Tinte (Patronen), Tonerartikel, Kabel und Zubehör.
  4. Roltex B.V. übernimmt keine Garantie dafür, dass die den Geräten und/oder Gegenständen beigefügten Montage-, Installations- und Gebrauchsanweisungen fehlerfrei sind und dass die Geräte und/oder Gegenstände die in diesen Anleitungen angegebenen Eigenschaften besitzen.
18. DATEI
  1. Die von Roltex B.V. an den Kunden verkauften Geräte und/oder Waren werden dem Kunden ab Lager geliefert. Nur wenn dies schriftlich vereinbart wurde, liefert die Roltex B.V. die verkauften Güter an den Kunden oder lässt sie an einen vom Kunden zu bestimmenden Ort liefern. In diesem Fall informiert die Roltex B.V. den Kunden möglichst rechtzeitig vor der Lieferung über den Zeitpunkt, zu dem sie oder der beauftragte Transporteur die Geräte und/oder Waren zu liefern beabsichtigt.
  2. Der Kaufpreis der Geräte und/oder Gegenstände umfasst nicht die Kosten für Transport, Versicherung, Hebevorgänge, Anmietung vorübergehender Einrichtungen usw. Diese Kosten werden dem Kunden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
  3. Wenn der Auftraggeber die Roltex GmbH auffordert, alte Materialien (wie Netze, Schränke, Kabelkanäle, Verpackungsmaterial, Geräte) zu entfernen, oder wenn die Roltex GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann die Roltex GmbH diese Aufforderung durch einen schriftlichen Auftrag zu ihren üblichen Tarifen annehmen. Wenn und soweit es der Roltex B.V. gesetzlich nicht erlaubt ist, eine Vergütung zu verlangen, wird sie diese Vergütung in solchen Fällen nicht vom Auftraggeber verlangen.
  4. Wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben, wird Roltex B.V. die Geräte und/oder Sachen installieren, konfigurieren und/oder anschließen (lassen). Die Verpflichtung zur Installation und/oder Konfiguration von Geräten durch die Roltex B.V. umfasst nicht die Durchführung von Datenkonvertierungen und die Installation von Software. Roltex B.V. ist nicht für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
  5. Roltex B.V. ist jederzeit berechtigt, den Vertrag in Teillieferungen auszuführen.
19. LAGERUNG UND PFANDRECHT
  1. Wenn der Kunde die Annahme der gelieferten Waren verweigert und/oder seine Mitwirkung bei der Lieferung verweigert, ist die Roltex B.V. berechtigt, diese Waren auf Kosten des Kunden zu lagern. Die Roltex B.V. wird den Kunden so schnell wie möglich danach schriftlich oder auf andere Weise über die Einlagerung informieren. Waren, die im Sinne des ersten Satzes gelagert werden, gelten als an den Kunden geliefert oder übergeben und gehen ab dem Zeitpunkt der Lagerung auf dessen Risiko.
  2. Wenn die Roltex B.V. die Bestimmungen von Absatz 1 anwendet, sind sowohl die Rechnung für die Lagerkosten als auch die Rechnung für die gelieferten Waren sofort und vollständig fällig. Für jeden Tag - nach der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Mitteilung -, an dem der Kunde sich weigert, die abnahmebereiten Güter tatsächlich abzunehmen, ist er verpflichtet, dem Benutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 € pro Tag zu zahlen, höchstens jedoch 10.000 €. Roltex B.V. ist berechtigt, sowohl die Erfüllung aller Zahlungs- und/oder Kaufverpflichtungen als auch die bereits fällige Vertragsstrafe zu fordern, unbeschadet des Rechts von Roltex B.V. auf zusätzlichen Schadenersatz. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Artikel 6:92 bis 6:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird hiermit ausgeschlossen.
  3. Die Roltex B.V. ist berechtigt, ihre Verpflichtung zur Lieferung der eingelagerten Waren aufzuschieben, bis die fälligen Rechnungen und die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Vertragsstrafe vom Kunden vollständig beglichen worden sind, sowie bis alle fälligen und zahlbaren Forderungen der Roltex B.V. aufgrund früherer und/oder später geschlossener Verträge oder aus irgendeinem anderen Grund beglichen worden sind, worunter ausdrücklich alle Forderungen der Roltex B.V. aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden fallen.
  4. Wenn der Roltex B.V. Sachen zur Reparatur und/oder Wartung vorgelegt werden, ist die Roltex B.V. berechtigt, die Verpflichtung zur Lieferung dieser Sachen auszusetzen, bis die fälligen Rechnungen für diese Arbeiten vollständig beglichen sind, ebenso wie alle Zahlungen, die der Kunde in Bezug auf frühere und/oder später geschlossene Verträge und/oder aus anderen Gründen geleistet hat, und zwar ausdrücklich einschließlich aller Forderungen der Roltex B.V. aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden.
  5. Falls die Roltex B.V. aus irgendeinem anderen Grund Güter des Kunden in ihrem Besitz hat, ist sie ebenfalls berechtigt, die Verpflichtung zur Herausgabe dieser Güter auszusetzen, bis der Kunde alle fälligen Forderungen der Roltex B.V. gegenüber dem Kunden - ob aufgrund der Bestimmungen dieses Artikels oder nicht - erfüllt hat.
20. UMWELTANFORDERUNGEN
  1. Der Kunde sorgt für eine Umgebung, die den von Roltex B.V. festgelegten Anforderungen an die Geräte und/oder Gegenstände entspricht, einschließlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit und technische Umgebungsanforderungen.
  2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Dritten auszuführenden Arbeiten, wie z. B. Bauarbeiten, sach- und termingerecht ausgeführt werden.
21. GARANTIE
  1. Die Roltex B.V. wird sich bemühen, Material- und Herstellungsfehler an den verkauften Geräten und/oder anderen verkauften Waren sowie an von der Roltex B.V. im Rahmen der Garantie gelieferten Teilen innerhalb einer angemessenen Frist und kostenlos zu beheben, wenn diese Fehler der Roltex B.V. innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Lieferung gemeldet und detailliert beschrieben werden. Wenn die Reparatur nach vernünftigem Ermessen der Roltex B.V. nicht möglich ist, zu lange dauert oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist die Roltex B.V. berechtigt, das Gerät und/oder die Waren kostenlos durch andere, ähnliche, aber nicht unbedingt identische Geräte und/oder Waren zu ersetzen.
    Die Datenkonvertierung, die infolge einer Reparatur oder eines Austauschs erforderlich ist, fällt nicht unter die Garantie. Alle ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Roltex B.V. über. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn Mängel an den Geräten, Gegenständen oder Teilen ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, nachlässigen oder inkompetenten Gebrauch, auf äußere Ursachen wie Brand oder Wasserschaden zurückzuführen sind oder wenn der Kunde ohne Zustimmung der Roltex B.V. Änderungen an den von der Roltex B.V. im Rahmen der Garantie gelieferten Geräten oder Teilen vornimmt oder vornehmen lässt. Die Roltex B.V. darf diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern.
  2. Jegliche andere oder weitergehende Reklamation durch den Kunden wegen Nichtübereinstimmung der gelieferten Geräte und/oder Gegenstände mit den Bestimmungen dieses Artikels ist ausgeschlossen.
  3. Kosten für Arbeiten und Reparaturen, die über diese Garantie hinausgehen, werden von Roltex B.V. nach den üblichen Tarifen in Rechnung gestellt.
  4. Roltex B.V. ist aufgrund des Kaufvertrags nicht verpflichtet, Fehler und/oder andere Mängel zu melden, die nach Ablauf der in Artikel 21.1 genannten Garantiezeit auftreten.
22. AUSRÜSTUNG VOM LIEFERANTEN
  1. Wenn und soweit die Roltex B.V. dem Kunden Geräte verkauft, die von einem Dritten stammen, gelten für diese Geräte im Verhältnis zwischen der Roltex B.V. und dem Kunden die Verkaufsbedingungen dieses Dritten, unter Ausschluss anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Roltex B.V. den Kunden schriftlich über die Anwendbarkeit der Verkaufsbedingungen des Dritten informiert hat und diese Bedingungen dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss ebenfalls mitgeteilt wurden. Abweichend vom vorigen Satz kann sich der Kunde nicht auf die Nichterfüllung der vorgenannten Informationspflicht durch die Roltex B.V. berufen, wenn der Kunde eine Partei im Sinne von Artikel 6:235 Absatz 1 oder Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist.
  2. Wenn und soweit die vorgenannten Bedingungen Dritter in der Beziehung zwischen dem Kunden und Roltex B.V. aus welchem Grund auch immer für nicht anwendbar gehalten oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

Kapitel 3: Erbringung von Dienstleistungen

Die Bestimmungen in diesem Kapitel "Erbringung von Dienstleistungen" gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Roltex B.V. dem Kunden Dienstleistungen jeglicher Art erbringt, wie z.B. "Hosting", Cloud Services1 , BackupOnline, Domain-Namen und Beratung/Consulting

23. AUSFÜHRUNG
  1. Die Roltex B.V. wird sich bemühen, ihre Dienstleistungen nach bestem Vermögen zu erbringen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren. Alle Dienstleistungen der Roltex B.V. werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, die Roltex B.V. hat in dem schriftlichen Vertrag ausdrücklich ein Ergebnis versprochen und das betreffende Ergebnis ist in dem Vertrag auch hinreichend genau beschrieben.
  2. Die Roltex B.V. haftet nicht für Schäden oder Kosten, die sich aus der Verwendung oder dem Missbrauch von Zugangs- oder Identifizierungscodes oder Zertifikaten ergeben, es sei denn, der Missbrauch ist die unmittelbare Folge einer vorsätzlichen oder bewusst fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens der Geschäftsführung der Roltex B.V..
  3. Wenn der Vertrag im Hinblick auf die Erfüllung durch eine bestimmte Person geschlossen wurde, ist die Roltex B.V. jederzeit berechtigt, diese Person durch eine oder mehrere Personen mit denselben und/oder ähnlichen Qualifikationen zu ersetzen.
  4. Die Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, bei der Erbringung ihrer Leistungen Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, insbesondere wenn diese Anweisungen den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Leistungen ändern oder ergänzen. Werden solche Anweisungen jedoch befolgt, so werden die betreffenden Arbeiten gemäß den üblichen Tarifen der Roltex B.V. vergütet.
24. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
  1. Die Parteien erkennen an, dass der Erfolg der Arbeit von Roltex B.V. von einer korrekten und rechtzeitigen gegenseitigen Zusammenarbeit abhängt. Der Kunde wird stets alle von der Roltex B.V. vernünftigerweise angeforderten und erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Informationen rechtzeitig erbringen, und die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde infolgedessen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags mitverantwortlich ist.
  2. Der Kunde trägt das Risiko für die Auswahl der von der Roltex B.V. zu liefernden Sachen, Güter und/oder Dienstleistungen. Der Kunde hat stets mit größter Sorgfalt darauf zu achten, dass die von der Roltex B.V. zu erbringenden Leistungen richtig und vollständig sind. Maße und Daten, die in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Websites, Angeboten, Werbematerialien, Standardisierungsblättern usw. genannt werden, sind für die Roltex B.V. nicht verbindlich. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der der Roltex B.V. zur Verfügung gestellten Daten, Informationen, Entwürfe und Spezifikationen.
  3. Wenn der Kunde bei der Ausführung des Vertrags Personal und/oder Hilfskräfte einsetzt, müssen diese über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Falls das Personal der Roltex B.V. Arbeiten am Standort des Kunden ausführt, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos die erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsraum mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen, zur Verfügung. Die Roltex B.V. haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Ausfällen oder der Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Schäden oder Kosten die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Geschäftsführung der Roltex B.V. sind.
  4. Der Arbeitsraum und die Einrichtungen werden allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde schützt die Roltex B.V. vor Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter der Roltex B.V., die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags einen Schaden erleiden, der die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von unsicheren Situationen in seiner Organisation ist. Der Kunde macht den von der Roltex B.V. eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsvorschriften bekannt.
  5. Wenn der Kunde der Roltex B.V. Software, Geräte oder andere Hilfsmittel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten der Roltex B.V. zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass er alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf diese Hilfsmittel einholt, die die Roltex B.V. eventuell benötigt.
  6. Der Kunde ist für die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Einstellungen, der Nutzung der von Roltex B.V. zur Verfügung gestellten Produkte und/oder Dienstleistungen und der Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen eingesetzt werden, verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Unterweisung der Benutzer und die Nutzung durch diese verantwortlich.
  7. Der Kunde muss selbst die erforderliche (Hilfs-)Software auf seinen eigenen Geräten installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen sowie gegebenenfalls die Geräte, die sonstige (Hilfs-)Software und die Benutzerumgebung, die im Prozess verwendet werden, anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
25. BACK-UP
  1. Wenn die dem Kunden im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen die Sicherung der Daten des Kunden umfassen, arbeitet Roltex B.V. mit
    innerhalb der schriftlich vereinbarten Fristen und andernfalls einmal wöchentlich eine vollständige Sicherungskopie der bei ihm vorhandenen Daten in
    Daten im Besitz des Kunden gemäß den bei Roltex B.V. üblichen Verfahren. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die so erstellte Datensicherung
    brauchbar. Roltex B.V. bewahrt die Sicherungskopie für den vereinbarten Zeitraum auf, und in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung für den Zeitraum, der unter
    Roltex B.V. übliche Zeitspanne. Roltex B.V. wird die Sicherungskopie sorgfältig aufbewahren.
  2. Der Kunde bleibt für die Einhaltung aller für ihn geltenden gesetzlichen Verwaltungs- und Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.
26. HOSTING-DIENSTE
  1. Roltex B.V. erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Hosting-Dienste - wie im Vertrag festgelegt.
  2. Ist Gegenstand des Vertrages die Bereitstellung von Speicherplatz für Geräte, darf der Kunde den vereinbarten Speicherplatz nicht überschreiten, es sei denn, der Vertrag regelt ausdrücklich die Folgen. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem ausschließlich und speziell für den Kunden reservierten Server nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Jegliche Nutzung von Speicherplatz, Datenverkehr und sonstige Belastung von Systemen und Infrastruktur ist auf die zwischen den Parteien vereinbarten Maximalwerte beschränkt. Der vom Kunden in einem bestimmten Zeitraum nicht genutzte Datenverkehr ist nicht auf einen nachfolgenden Zeitraum übertragbar. Für
    Bei Überschreitung der vereinbarten Höchstbeträge berechnet die Roltex B.V. eine zusätzliche Gebühr gemäß den üblichen Tarifen.
  3. Der Kunde ist für die Verwaltung verantwortlich, einschließlich der Kontrolle der Einstellungen, der Nutzung des Hosting-Dienstes und der Art und Weise, wie die Ergebnisse des Dienstes eingesetzt werden.
  4. In Ermangelung ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarungen hat der Kunde die (Hilfs-)Software selbst zu installieren, einzurichten, zu parametrisieren und abzustimmen sowie ggf. die im Prozess verwendeten Geräte, die sonstige Software und die Betriebsumgebung anzupassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität herzustellen. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen. Nur wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, umfasst der Vertrag auch die Bereitstellung von Backup-, Fallback- und Recovery-Diensten. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Roltex B.V. die oben in diesem Absatz genannten Tätigkeiten ganz oder teilweise im Rahmen der Hosting-Dienste ausführt,
    Diese Dienstleistungen bestehen aus den in der Vereinbarung ausführlich beschriebenen Tätigkeiten.
  5. Roltex B.V. kann den Hosting-Service für vorbeugende, korrigierende oder anpassende Wartungsarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb setzen. Die Roltex B.V. lässt nicht zu, dass die Außerbetriebnahme länger als nötig dauert, sorgt dafür, dass sie nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten stattfindet und beginnt sie je nach den Umständen nach Rücksprache mit dem Kunden.
  6. Wenn Roltex B.V. für den Kunden im Rahmen des Vertrages Dienstleistungen in Bezug auf einen Domänennamen erbringt, wie z.B. die Beantragung, Erneuerung oder Veräußerung oder Übertragung an einen Dritten, muss der Kunde die Regeln und Praktiken der zuständigen Behörde(n) berücksichtigen.
    Auf Wunsch stellt die Roltex B.V. dem Kunden eine schriftliche Kopie dieser Vorschriften zur Verfügung. Die Roltex B.V. übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Rechtzeitigkeit der Dienstleistung oder für das Erreichen der vom Kunden gewünschten Ergebnisse. Der Kunde zahlt alle mit der Anmeldung und/oder Registrierung verbundenen Kosten gemäß den vereinbarten Tarifen oder, falls keine Tarife vereinbart wurden, gemäß den üblichen Tarifen der Roltex B.V.. Roltex B.V. garantiert nicht, dass ein vom Kunden beantragter Domänenname an den Kunden vergeben wird.
27. HOSTING-DIENSTE_MITTEILUNG UND ABMELDUNG
  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich Dritten gegenüber stets sorgfältig und nicht rechtswidrig zu verhalten, insbesondere das geistige Eigentum und andere Rechte Dritter zu achten, die Privatsphäre Dritter zu respektieren, keine rechtswidrigen Daten zu verbreiten, sich keinen unbefugten Zugang zu Systemen zu verschaffen, keine Viren oder andere schädliche Programme oder Daten zu verbreiten und Straftaten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu unterlassen.
  2. Um die Haftung gegenüber Dritten zu vermeiden oder deren Folgen zu begrenzen, ist die Roltex B.V. jederzeit berechtigt, Maßnahmen in Bezug auf eine Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers oder auf dessen Risiko zu ergreifen. Auf erste schriftliche Aufforderung der Roltex B.V. entfernt der Kunde unverzüglich Daten und/oder Informationen aus den Systemen der Roltex B.V.; andernfalls ist die Roltex B.V. berechtigt, nach eigenem Ermessen die Daten und/oder Informationen selbst zu entfernen oder den Zugang dazu unmöglich zu machen. Die Roltex B.V. ist außerdem berechtigt, dem Kunden im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes gegen die Bestimmung von Artikel 27.1 den Zugang zu ihren Systemen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu verweigern. Das Vorstehende gilt unbeschadet anderer Maßnahmen oder der Ausübung anderer gesetzlicher und vertraglicher Rechte durch Roltex B.V. gegenüber dem Kunden. In einem solchen Fall ist die Roltex B.V. ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass sie dem Kunden gegenüber dafür haftbar ist.
  3. Von Roltex B.V. kann nicht erwartet werden, dass sie sich ein Urteil über die Begründetheit von Ansprüchen Dritter oder über die Verteidigung des Kunden bildet oder in irgendeiner Weise in einen Streit zwischen einem Dritten und dem Kunden verwickelt wird. Der Kunde muss sich mit dem betreffenden Dritten beraten und die Roltex B.V. schriftlich und unter Vorlage von Unterlagen informieren.
28. CLOUD-SERVICE-IMPLEMENTIERUNG
  1. Roltex B.V. unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der vereinbarte Cloud-Dienst stets ordnungsgemäß funktioniert und strebt die höchstmögliche Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit des Cloud-Dienstes an. Die Roltex B.V. behält sich das Recht vor, zwischenzeitliche Änderungen an den technischen und funktionellen Merkmalen des Cloud-Dienstes vorzunehmen, um diesen zu verbessern und eventuelle Fehler zu korrigieren oder um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Wenn eine solche Änderung zu einer wesentlichen Abweichung in der Funktionalität des Cloud-Dienstes führt, wird Roltex B.V. den Kunden schriftlich oder elektronisch benachrichtigen, bevor die Änderung verfügbar wird.
  2. Roltex B.V. stellt den Cloud-Service nur im Namen des Kunden zur Verfügung. Es steht dem Kunden nicht frei, Dritten die Nutzung der von Roltex B.V. bereitgestellten Cloud-Dienste zu gestatten.
  3. Wenn Roltex B.V. aufgrund einer Anfrage oder eines genehmigten Auftrags einer Behörde oder im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten in Bezug auf die Daten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Benutzer durchführt, werden alle damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  4. Die Roltex B.V. kann Änderungen am Inhalt oder am Umfang des Cloud-Dienstes vornehmen und eine neue oder geänderte Version der Software weiter verwenden. Wenn diese Änderungen eine Änderung der beim Kunden geltenden Verfahren zur Folge haben, informiert die Roltex B.V. den Kunden so rechtzeitig wie möglich, und die Kosten für diese Änderung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag bis zum Datum des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen, es sei denn, diese Änderung steht im Zusammenhang mit Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften oder anderen von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften oder Roltex B.V. trägt die Kosten dieser Änderung. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, bestimmte Merkmale oder Funktionalitäten des Dienstes oder der Software speziell für den Kunden zu pflegen, zu ändern oder hinzuzufügen.
  5. Roltex B.V. kann den Cloud-Dienst vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb setzen, um vorbeugende, korrigierende oder anpassende Wartungsarbeiten oder andere Formen von Service durchzuführen. Roltex B.V. wird nicht zulassen, dass die Außerbetriebnahme länger als nötig dauert, und sie wird, wenn möglich, außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden.
  6. Die Roltex B.V. ist berechtigt, den Zugang zum Cloud-Service ab sieben Werktagen nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, in Verzug ist.
  7. Roltex B.V. ist in keinem Fall verpflichtet, dem Kunden einen physischen Träger mit der Software, die dem Kunden im Rahmen des Cloud-Dienstes zur Verfügung gestellt wird, oder eine physische Kopie der im Rahmen des Cloud-Dienstes genutzten Geräte oder Infrastruktur oder deren Komponenten zu liefern.
  8. Der Kunde ist verantwortlich für die Verfügbarkeit und das Funktionieren der Ressourcen, die für den Zugang zu den Cloud-Diensten und deren Nutzung erforderlich sind, einschließlich der vom Kunden zu verwendenden (Peripherie-)Geräte und Software, Hilfsanwendungen, Konfiguration und Internetverbindung, die den von Roltex B.V. angegebenen technischen und funktionellen Spezifikationen entsprechen.
  9. Der Kunde bleibt rechtmäßiger Eigentümer seiner über den Cloud-Service gespeicherten, bearbeiteten, verarbeiteten oder anderweitig eingegebenen Daten. Der Kunde bestimmt selbst und ist dafür verantwortlich, welche Daten über den Cloud-Service gespeichert, bearbeitet, verarbeitet oder anderweitig eingegeben werden. Roltex B.V. hat keine Kenntnis von diesen Daten. Der Kunde stellt die Roltex B.V. von Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, die diese Dritten in irgendeiner Weise bei der Roltex B.V. geltend machen könnten, sofern dieser Anspruch auf der Nutzung des Cloud-Dienstes durch den Kunden beruht. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten zu überprüfen und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung falscher und/oder unvollständiger Informationen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
  10. Die Version jeder von Roltex B.V. empfangenen oder gespeicherten Kommunikation wird als authentisch angesehen (einschließlich der Logdateien), vorbehaltlich des vom Kunden zu erbringenden Gegenbeweises.
29. ZUGANG ZUM CLOUD-DIENST
  1. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung des Anschlusses an das Energienetz und andere Verbindungen verantwortlich, die für den Zugang zum und die Nutzung des Cloud-Dienstes erforderlich sind. Der Kunde ist für jede Nutzung des Cloud-Dienstes und der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsressourcen (wie Token und/oder Zugangscodes und Benutzername), mit denen er Zugang zur Umgebung und/oder Speicherkapazität und/oder Infrastruktur, auf der der Cloud-Dienst verfügbar ist, erhält, mit oder ohne seine Zustimmung verantwortlich. Roltex B.V. haftet nicht für Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten durch die unbefugte Nutzung der Zugangsressourcen entstehen.
  2. Die zur Verfügung gestellten Zugangsmittel sind nicht übertragbar, streng persönlich und ausschließlich zur Verwendung innerhalb der Organisation des Kunden bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsmittel mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden und sie vor Dritten geheim zu halten.
  3. Roltex B.V. kann die Zugangsmittel jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, worüber Roltex B.V. den Kunden rechtzeitig informieren wird.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Roltex B.V. unverzüglich zu informieren, wenn die Zugangsmittel unbefugt genutzt werden oder wenn der Kunde einen begründeten Verdacht einer solchen Nutzung hat.
  5. Der Kunde kann die Roltex B.V. auffordern, die Zugangsmittel zu sperren. Die Roltex B.V. ist außerdem jederzeit berechtigt, die Zugangsmittel von sich aus zu sperren, wenn die Roltex B.V. Kenntnis von einer unbefugten Nutzung der Zugangsmittel hat. In diesem Fall haftet Roltex B.V. nicht für Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten durch die Sperrung der Zugangsmittel entstehen.
  6. Bei der Nutzung des Cloud-Dienstes garantiert der Kunde in jedem Fall, dass er und der/die Nutzer (natürliche Personen, die zum Zugriff auf den Cloud-Dienst berechtigt sind), soweit relevant, die folgenden Regeln einhalten:
  • Der Kunde sorgt für den Schutz seiner (peripheren) Geräte, Software, Infrastruktur und Internetverbindung vor Viren, Computerkriminalität und (sonstiger) unrechtmäßiger Nutzung durch Nutzer oder Dritte;
  • Der Kunde und/oder Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung des Cloud-Service keine (Computer-)Viren oder andere Dateien zu verbreiten, die das (ordnungsgemäße Funktionieren des) Cloud-Service stören, unterbrechen oder beschädigen können;
  • Der Kunde und/oder der Nutzer darf keine Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen, die Störungen oder Schäden am Cloud-Service, an (Computer-)Netzwerken oder Infrastrukturen (anderer Nutzer) verursachen können oder in diesem Zusammenhang zu Belästigungen, eingeschränkter Nutzung oder unvorhergesehener Nutzung (für andere Nutzer) führen können;
  • Der Kunde und/oder Nutzer wird keine unaufgeforderten großen Mengen von Nachrichten mit gleichem oder ähnlichem Inhalt ("Spam") versenden;
  • Der Kunde und/oder Nutzer darf keine Zugangsmittel missbrauchen oder die Sicherheit des Cloud-Dienstes verletzen und/oder versuchen zu verletzen;
  • Der Kunde und/oder Nutzer darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, von denen er weiß oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie zu einer Nutzung des Cloud-Dienstes führen können, die gegenüber dem Anbieter und/oder Dritten strafbar oder rechtswidrig ist;
  • Der Kunde und/oder Nutzer darf kein rassistisches oder diskriminierendes Material und/oder (Kinder-)Pornografie veröffentlichen oder verbreiten. Die Verbreitung umfasst auch das Einstellen oder Verbreiten über die Infrastruktur des Cloud-Dienstes;
  • Der Kunde und/oder Nutzer darf nicht absichtlich und ohne Erlaubnis in ein Computersystem oder einen Teil davon gegen den Willen des Eigentümers oder Administrators eindringen ("Hacking");
  • Der Kunde und/oder der Benutzer werden in keiner Weise die geistigen Eigentumsrechte von Roltex B.V. und/oder Dritten verletzen; und
  • Der Kunde und/oder Benutzer darf die von Roltex B.V. im Rahmen des Cloud-Dienstes zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Roltex B.V. nicht weitergeben, vervielfältigen oder anderweitig verwenden, es sei denn, sie werden für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden verwendet.
30. CLOUD-SERVICE-GARANTIE
  1. Roltex B.V. garantiert nicht, dass der Cloud-Service ohne Fehler, Ausfälle oder Unterbrechungen funktioniert. Die Roltex B.V. bemüht sich nach Kräften, Mängel in der Software, den Geräten, der Infrastruktur und/oder der Verwaltungsumgebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, wenn und soweit es sich um Software, Geräte, Infrastruktur oder Verwaltungsumgebung handelt, die von der Roltex B.V. selbst entwickelt oder gebaut wurden, und die betreffenden Mängel der Roltex B.V. vom Kunden schriftlich mitgeteilt und ausführlich beschrieben wurden. Gegebenenfalls kann die Roltex B.V. die Behebung der Mängel aufschieben, bis eine neue Version der Software, der Geräte, der Infrastruktur oder der Verwaltungsumgebung in Gebrauch genommen wird. Roltex B.V. kann nicht garantieren, dass alle Mängel behoben werden. Roltex B.V. ist berechtigt, vorübergehende Lösungen oder Programmumgehungen oder Problembehebungen anzubieten.
    Einschränkungen in der Software zu vermeiden. Wenn die Software im Auftrag des Kunden entwickelt wurde, kann Roltex B.V. dem Kunden die Kosten für die Reparatur zu den üblichen Tarifen in Rechnung stellen.
  2. Auf der Grundlage der von der Roltex B.V. zur Verfügung gestellten Informationen über Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Folgen von Ausfällen, Mängeln der Cloud-Dienste, Verstümmelung oder Verlust von Daten oder anderen Vorfällen wird der Kunde eine Bestandsaufnahme der Risiken für seine Organisation vornehmen und, falls erforderlich, zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Roltex B.V. erklärt sich bereit, auf Wunsch des Kunden in angemessener Weise an weiteren vom Kunden zu treffenden Maßnahmen mitzuwirken, wobei die (finanziellen) Bedingungen von Roltex B.V. festgelegt werden. Roltex B.V. ist niemals verpflichtet, verstümmelte oder verlorene Daten wiederherzustellen.
  3. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die Software, die als Teil des Cloud-Dienstes zur Verfügung gestellt wird, rechtzeitig an Änderungen der relevanten Gesetze und Vorschriften angepasst wird.
31. CLOUD-SERVICE-SCHNITTSTELLEN

Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Schnittstelle - wie im Vertrag angegeben - bei der Nutzung der Cloud-Dienste für die Dauer des Vertrages und gegen Zahlung der darin festgelegten Preise zu nutzen.
Das Nutzungsrecht umfasst - innerhalb der in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen und ggf. im Vertrag festgelegten Grenzen - alle Handlungen in Bezug auf die Schnittstelle, die im Rahmen der Nutzung der Cloud-Dienste durch den Kunden und die Nutzer vernünftigerweise erforderlich sind. Der Kunde ist berechtigt, Sicherungskopien der Schnittstelle zu erstellen, wenn und soweit dies technisch erforderlich ist und/oder im Einklang mit den zulässigen Nutzungszwecken steht.

32. FOLGEN DER BEENDIGUNG DES CLOUD-DIENSTES
  1. Im Falle der Beendigung des Vertrages werden die Parteien stets nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, wenn der Kunde Unterstützung bei der Remigration der bei der Nutzung der Cloud-Dienste eingegebenen Daten und bei der Übertragung an den Kunden oder an einen vom Kunden benannten Dritten während dieser Remigrationsphase benötigt. Die Kontinuität der Verfügbarkeit der Daten und Dienste ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Parteien werden den Umfang des von Roltex B.V. zu leistenden Aufwands besprechen. Roltex B.V. kann dem Kunden die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Remigration der Dienste entstehen, auf der Grundlage einer nachträglichen Berechnung in Rechnung stellen.
  2. Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde eine einmalige Lieferung der bei der Nutzung der Cloud-Dienste eingegebenen Daten verlangen. Roltex B.V. wird dem Kunden die Daten in ihrem üblichen Format zur Verfügung stellen, so dass diese Daten vom Kunden in angemessener Weise verarbeitet werden können. Abgesehen von eventuellen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen übernimmt Roltex B.V. keine Aufbewahrungspflicht oder -frist für die vom Kunden eingegebenen Daten und Informationen. Falls der Kunde nicht unverzüglich nach Beendigung des Vertrags angibt, dass er die vorgenannte Übertragung der Daten wünscht, ist die Roltex B.V. berechtigt, alle über den Cloud-Service gespeicherten, bearbeiteten, verarbeiteten oder anderweitig eingegebenen Daten unverzüglich und ohne Vorankündigung aus dem System, auf dem sie gespeichert sind, zu entfernen und zu vernichten.
33. BEGINN DES CLOUD-DIENSTES_GEBÜHR
  1. Die Erbringung des von Roltex B.V. zu erbringenden Cloud-Dienstes beginnt an dem im Vertrag angegebenen Datum. Der Kunde muss sicherstellen, dass er
    Unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung, spätestens jedoch [2 Wochen] vor Beginn der Dienstleistungen, muss der
    Nutzung der Einrichtungen des SaaS-Dienstes erforderlich.
  2. Der Kunde schuldet für den Cloud-Service die im Vertrag enthaltene Gebühr. In Ermangelung eines vereinbarten Zahlungsplans sind alle Beträge im Zusammenhang mit dem von Roltex B.V. bereitgestellten Cloud-Service jeweils pro Kalendermonat im Voraus fällig.
34. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
  1. Der Kunde gewährleistet, dass alle Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die von oder im Namen des Kunden in
    die Software, Ausrüstung, Infrastruktur, Software und/oder Verwaltungsumgebung.
  2. Die volle Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software-, Geräte-, Infrastruktur-, Software- und/oder Verwaltungsumgebung liegt beim Kunden. Der Kunde garantiert der Roltex B.V., dass die Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt die Roltex B.V. von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter, aus welchem Grund auch immer, im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten oder der Ausführung des Vertrags frei.
  3. Der Kunde hat nach den geltenden Datenschutzgesetzen Verpflichtungen gegenüber Dritten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z. B. die Verpflichtung, Auskunft zu erteilen und die Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten der betroffenen Personen zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Verpflichtungen liegt vollständig und ausschließlich beim Kunden. In dieser Hinsicht ist Roltex B.V. ein "Verarbeiter" im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("AVG").
  4. Alle Kosten, die anfallen, um den Verpflichtungen des geltenden Datenschutzrechts zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen, einschließlich der Verpflichtungen, die sich aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("AVG") ergeben, sind vom Kunden zu tragen.
  5. Die Roltex B.V. wird, soweit dies technisch möglich ist, Unterstützung bei den vom Auftraggeber zu erfüllenden Verpflichtungen im Sinne von Artikel 34.3 leisten. Die mit dieser Unterstützung verbundenen Kosten sind nicht in den vereinbarten Preisen und Gebühren der Roltex B.V. enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
35. SIM-KARTEN-NUTZUNG
  1. Eine von Roltex B.V. zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf nur für den Zweck verwendet werden, für den sie zur Verfügung gestellt wurde, z.B. für die Nutzung von
    Zahlungsterminals. Es ist nicht gestattet, die SIM-Karte aus dem gelieferten Gerät zu entfernen und sie anderweitig (unsachgemäß) einzusetzen. Roltex B.V. ist verpflichtet
    jederzeit berechtigt, den Zugang zum Produkt/Dienst ohne vorherige Ankündigung (vorübergehend) zu sperren. Anfallende Transaktionsgebühren
    aus missbräuchlicher Nutzung wird mit 2,50 € pro MB berechnet. Bei normaler PIN-Nutzung wird das Bündel nie überschritten.
  2. Roltex B.V. haftet niemals für den (vorübergehenden) Ausfall der SIM-Karte und/oder des verwendeten Mobilfunknetzes. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde stellt Roltex B.V. von allen Ansprüchen frei. Die SIM-Karten bleiben jederzeit Eigentum von Roltex B.V., wobei Roltex B.V. berechtigt ist, sie jederzeit zurückzufordern.
36. DURCHFÜHRUNG VON BERATUNGS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN
  1. Die Durchlaufzeit eines Auftrages im Bereich der Beratung hängt von verschiedenen Faktoren und Umständen ab, wie z.B. von der Qualität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und der Zusammenarbeit des Kunden und der relevanten Dritten. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet sich Roltex B.V. daher nicht im Voraus zu einer Durchlaufzeit für den Auftrag.
  2. Die Dienstleistungen von Roltex B.V. werden nur an den üblichen Arbeitstagen und -zeiten von Roltex B.V. erbracht.
  3. Die Nutzung eines von Roltex B.V. erteilten Ratschlags und/oder Beratungsberichts durch den Auftraggeber erfolgt stets auf Risiko des Auftraggebers. Die Beweislast dafür, dass (die Art und Weise der) Beratung nicht dem entspricht, was schriftlich vereinbart wurde oder was von einem vernünftig handelnden und kompetenten Lieferanten erwartet werden kann, liegt ausschließlich beim Auftraggeber, unbeschadet des Rechts der Roltex B.V., mit allen Mitteln das Gegenteil zu beweisen.
  4. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Roltex B.V. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Dritten gegenüber Mitteilungen über die Arbeitsmethoden, Verfahren und Techniken der Roltex B.V. und/oder den Inhalt der Ratschläge oder Berichte der Roltex B.V. zu machen. Der Auftraggeber darf die Ratschläge oder Berichte der Roltex B.V. nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig offenlegen.
37. BERATUNG UND KONSULTATION - BERICHTERSTATTUNG

Die Roltex B.V. informiert den Auftraggeber regelmäßig über die Ausführung der Arbeiten in der schriftlich vereinbarten Weise. Der Auftraggeber teilt der Roltex GmbH im Voraus schriftlich alle Umstände mit, die für die Roltex GmbH von Interesse sind oder sein könnten, wie z.B. die Art und Weise der Berichterstattung, die Fragen, die der Auftraggeber zu behandeln wünscht, die Prioritäten des Auftraggebers, die Verfügbarkeit von Ressourcen und Personal des Auftraggebers und alle besonderen oder der Roltex GmbH möglicherweise unbekannten Fakten oder Umstände. Der Kunde sorgt für die weitere Verbreitung und Durchsicht der von der Roltex B.V. zur Verfügung gestellten Informationen innerhalb seiner Organisation und bewertet diese Informationen teilweise auf dieser Grundlage und informiert die Roltex B.V. entsprechend.

38. HONORAR FÜR BERATUNGS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN

In Ermangelung eines ausdrücklich vereinbarten Zahlungsplans sind alle Honorare für die von Roltex B.V. erbrachten Dienstleistungen im Sinne dieses Kapitels jeweils im Nachhinein pro Kalendermonat fällig.

Kapitel 4: Einsatz von Software

Die Bestimmungen in diesem Kapitel "Nutzung von Software" gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen, wenn Roltex B.V. dem Kunden Software zur Nutzung auf andere Weise als auf der Grundlage eines Cloud-Service zur Verfügung stellt.

39. NUTZUNGSRECHT UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  1. Roltex B.V. wird dem Auftraggeber die vereinbarten Computerprogramme und die vereinbarten
    Benutzerdokumentation, die während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht, im Folgenden "die Software" genannt. Das Recht zur Nutzung der Software ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
  2. Die Verpflichtung zur Überlassung von Roltex B.V. und das Nutzungsrecht des Kunden erstrecken sich ausschließlich auf den sogenannten Objektcode der Software. Das Nutzungsrecht des Kunden erstreckt sich nicht auf den Quellcode der Software. Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, auch wenn der Kunde bereit ist, dafür einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Einschränkungen des Nutzungsrechts an der Software, gleich welcher Art und welchen Inhalts, stets strikt einzuhalten.
  4. Haben die Parteien vereinbart, dass die Software nur in Verbindung mit bestimmten Geräten genutzt werden darf, so ist der Kunde im Falle einer Störung des Gerätes berechtigt, die Software für die Dauer der Störung auch auf anderen Geräten mit den gleichen Voraussetzungen zu nutzen.
  5. Die Roltex B.V. kann verlangen, dass der Kunde die Software erst benutzt, nachdem der Kunde einen oder mehrere für die Benutzung erforderliche Codes von der Roltex B.V., ihrem Lieferanten oder dem Hersteller der Software erhalten hat. Die Roltex B.V. ist jederzeit berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Software gegen eine unrechtmäßige Nutzung und/oder gegen eine Nutzung auf andere Weise oder für andere Zwecke als zwischen den Parteien vereinbart zu schützen. Der Kunde wird niemals technische Vorkehrungen zum Schutz der Software entfernen oder umgehen (oder deren Entfernung oder Umgehung zulassen).
  6. Der Kunde darf die Software nur in und für sein eigenes Unternehmen oder seine eigene Organisation nutzen und nur, soweit dies für die beabsichtigte Nutzung erforderlich ist. Der Kunde darf die Software nicht zugunsten Dritter, etwa im Rahmen von "Software-as-a-Service" (SaaS) oder "Outsourcing", nutzen.
  7. Der Kunde darf die Software und die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist oder wird, niemals verkaufen, vermieten, veräußern oder beschränkte Rechte daran einräumen oder die Software in irgendeiner Weise, zu irgendeinem Zweck oder unter irgendeinem Titel einem Dritten zur Verfügung stellen. Ebenso wenig darf der Kunde einem Dritten Zugang zu der Software gewähren - sei es aus der Ferne (online) oder auf andere Weise - oder die Software einem Dritten zum Hosting überlassen, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Software ausschließlich zum Nutzen des Kunden verwendet.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Roltex B.V. unverzüglich an einer Untersuchung mitzuwirken, die von der Roltex B.V. oder in ihrem Namen hinsichtlich der Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbeschränkungen durchgeführt wird. Der Kunde gewährt auf erstes Anfordern von Roltex B.V. Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen. Die Roltex B.V. wird alle vertraulichen Geschäftsinformationen, die sie im Rahmen einer Untersuchung vom oder beim Kunden erhält, vertraulich behandeln, sofern sich diese Informationen nicht auf die Nutzung der Software selbst beziehen.
  9. Die Parteien sind der Auffassung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, soweit er die Überlassung von Software betrifft, niemals als Kaufvertrag anzusehen ist.
  10. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, den Benutzern und/oder Administratoren der Software Wartung und/oder Unterstützung zu gewähren. Wenn die Roltex B.V. abweichend vom Vorstehenden um Wartung und/oder Unterstützung in Bezug auf die Software gebeten wird, kann die Roltex B.V. vom Kunden verlangen, zu diesem Zweck einen gesonderten schriftlichen Vertrag abzuschließen.
40. LIEFERUNG UND INSTALLATION
  1. Roltex B.V. liefert die Software nach eigenem Ermessen auf dem vereinbarten Datenträgerformat oder, falls keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden, auf
    einen von Roltex B.V. zu bestimmenden Datenträger oder stellen Sie dem Kunden die Software online zur Lieferung zur Verfügung.
    Die vereinbarte Benutzerdokumentation wird nach dem Ermessen von Roltex B.V. in Papierform oder in digitaler Form in einem von Roltex B.V. zur Verfügung gestellten Format geliefert.
    bestimmte Sprache zur Verfügung gestellt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Software von Roltex B.V. installiert.
41. ANNAHME
  1. Haben die Parteien keinen Abnahmetest vereinbart, so übernimmt der Kunde die Software in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Abnahme befindet.
    Lieferung ('as is, where is'), also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Fehlern und Mängeln, unbeschadet der Verpflichtungen von Roltex B.V..
    im Rahmen der Garantieregelung des Artikels 45. In dem vorgenannten Fall wird die Software zum Zeitpunkt der Lieferung geliefert oder, falls ein
    Eine schriftlich vereinbarte Montageleistung gilt nach Abschluss der Montage als vom Kunden abgenommen.
  2. Wurde zwischen den Parteien eine Abnahmeprüfung vereinbart, so gelten die Bestimmungen der Artikel 41.3 bis 41.10.
  3. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Fehlern" die Rede ist, ist darunter die erhebliche Nichterfüllung der funktionellen oder technischen Spezifikationen der Software zu verstehen, wie sie von Roltex B.V. ausdrücklich schriftlich angegeben wurden, und, falls es sich bei der Software ganz oder teilweise um maßgeschneiderte Software handelt, die ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionellen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann und er reproduzierbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Fehler unverzüglich zu melden. Roltex B.V. hat keinerlei Verpflichtung in Bezug auf Mängel in oder an der Software, außer in Bezug auf Fehler im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Ist ein Abnahmetest vereinbart, so beträgt die Testzeit - sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - vierzehn Tage nach der Lieferung oder, wenn eine von Roltex B.V. durchzuführende Installation schriftlich vereinbart wurde, vierzehn Tage nach Abschluss der Installation. Während der Testperiode ist der Kunde nicht berechtigt, die Software für produktive oder betriebliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird den vereinbarten Abnahmetest mit qualifiziertem Personal und in ausreichendem Umfang und Tiefe sowie innerhalb der vereinbarten Fristen durchführen.
  5. Wenn ein Abnahmetest vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, zu prüfen, ob die gelieferte Software den von Roltex B.V. ausdrücklich schriftlich angegebenen funktionellen oder technischen Spezifikationen und, wenn und soweit es sich um ganz oder teilweise selbst erstellte Software handelt, den ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionellen oder technischen Spezifikationen entspricht.
  6. Die Software gilt zwischen den Parteien als angenommen:
    wenn die Parteien einen Abnahmetest vereinbart haben: am ersten Tag nach dem Testzeitraum, oder
    wenn Roltex B.V. einen Prüfbericht im Sinne von Artikel 41.7 vor Ablauf des Prüfzeitraums erhält: zu dem Zeitpunkt, zu dem die in diesem Prüfbericht genannten Mängel behoben sind, unbeschadet des Vorhandenseins von Mängeln, die einer Abnahme gemäß Artikel 41.8 nicht entgegenstehen, oder
    wenn der Kunde die Software zu produktiven oder betrieblichen Zwecken einsetzt: zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme.
  7. Wenn der vereinbarte Abnahmetest ergibt, dass die Software Fehler enthält, wird der Kunde der Roltex B.V. die Testergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch am letzten Tag des Testzeitraums, schriftlich, klar, detailliert und verständlich mitteilen. Die Roltex B.V. wird sich nach besten Kräften bemühen, die vorgenannten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wobei die Roltex B.V. berechtigt ist, Übergangslösungen, Programmumleitungen oder problemvermeidende Einschränkungen anzuwenden.
  8. Der Kunde darf die Abnahme der Software nicht aus Gründen verweigern, die sich nicht auf die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten Spezifikationen beziehen, und auch nicht wegen des Vorhandenseins von geringfügigen Fehlern, bei denen es sich um Fehler handelt, die die betriebliche oder produktive Nutzung der Software vernünftigerweise nicht verhindern, unbeschadet der Verpflichtung von Roltex B.V., diese geringfügigen Fehler im Rahmen der Garantieregelung von Artikel 45 zu beheben. Die Abnahme darf ferner nicht aufgrund von Aspekten der Software verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden können, wie z. B. ästhetische Aspekte der Benutzerschnittstellen.
  9. Wenn die Software in Phasen und/oder Teilen geliefert und getestet wird, hat die Nichtabnahme einer bestimmten Phase und/oder eines bestimmten Teils keine Auswirkungen auf die Abnahme einer früheren Phase und/oder eines anderen Teils.
  10. Die Annahme der Software auf eine der in diesem Artikel genannten Arten hat zur Folge, dass die Roltex B.V. von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung und Lieferung der Software und, falls auch die Installation der Software durch die Roltex B.V. vereinbart wurde, von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Installation befreit ist. Die Annahme der Software berührt nicht die Rechte des Auftraggebers gemäß Artikel 41.8 in Bezug auf geringfügige Mängel und Artikel 45 in Bezug auf die Garantie.
42. VORSORGE

Roltex B.V. ersetzt die Software innerhalb der im Vertrag genannten Frist oder andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist nach der
den Abschluss des Vertrags mit dem Kunden.

43. BENUTZERGEBÜHR

Das Entgelt für das Nutzungsrecht durch den Kunden ist zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten oder in Ermangelung eines vereinbarten Zeitpunkts fällig:

  1. wenn die Parteien nicht vereinbart haben, dass Roltex B.V. sich um die Installation der Software kümmert:
    bei Lieferung der Software;
    oder bei periodischen Nutzungsentgelten, die bei Lieferung der Software und anschließend zu Beginn eines jeden
    Kalenderjahr;
  2. wenn die Parteien vereinbart haben, dass Roltex B.V. sich um die Installation der Software kümmert:
    nach Beendigung dieser Installation;
    oder bei regelmäßigen Nutzungsentgelten, die bei Fertigstellung dieser Anlage und anschließend bei Beginn jeder
    Kalenderjahr
44. SOFTWARE-ÄNDERUNGEN

Vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen ist der Kunde nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von Roltex B.V.. Die Roltex B.V. ist berechtigt, ihre Zustimmung zu verweigern oder sie an Bedingungen zu knüpfen. Der Kunde trägt
das volle Risiko aller Änderungen, die von oder im Namen des Kunden durch Dritte - mit oder ohne Zustimmung von Roltex B.V. - vorgenommen werden.

45. GARANTIE
  1. Die Roltex B.V. wird sich bemühen, Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wenn diese der Roltex B.V. innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Lieferung oder, wenn eine Abnahme vereinbart wurde, innerhalb von drei Monaten nach der detailliert beschriebenen Abnahme schriftlich mitgeteilt werden. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die Software für den tatsächlichen und/oder beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Roltex B.V. garantiert auch nicht, dass die Software ohne Unterbrechung funktioniert und/oder dass alle Fehler immer behoben werden. Die Reparatur wird kostenlos durchgeführt, es sei denn, die Software wurde im Auftrag des Kunden zu einem anderen als einem Festpreis entwickelt; in diesem Fall wird die Roltex B.V. nach Maßgabe ihrer
    Die üblichen Tarife berechnen die Kosten der Reparatur.
  2. Die Roltex B.V. kann die Reparaturkosten nach ihren üblichen Tarifen in Rechnung stellen, wenn Benutzerfehler oder unsachgemäße Benutzung durch den Kunden oder andere Ursachen vorliegen, die nicht der Roltex B.V. zuzuschreiben sind. Die Reparaturverpflichtung entfällt, wenn der Kunde ohne die schriftliche Zustimmung von Roltex B.V. Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt.
  3. Die Fehlerbehebung erfolgt an einem von Roltex B.V. zu bestimmenden Ort und auf eine von Roltex B.V. zu bestimmende Weise. Roltex B.V. ist berechtigt, Übergangslösungen oder Programmumleitungen oder problemvermeidende Einschränkungen in der Software einzuführen.
  4. Roltex B.V. ist niemals verpflichtet, beschädigte oder verlorene Daten wiederherzustellen.
  5. Roltex B.V. hat keine Verpflichtung, welcher Art und welchen Inhalts auch immer, in Bezug auf Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit auftreten.
    Garantiezeit berichtet worden.
46. LIEFERANTEN-SOFTWARE
  1. Wenn und soweit die Roltex B.V. dem Kunden Software von Dritten zur Verfügung stellt, gelten für das Verhältnis zwischen der Roltex B.V. und dem Kunden in Bezug auf diese Software die (Lizenz-)Bedingungen der betreffenden Dritten unter Ausschluss anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Roltex B.V. den Kunden schriftlich über die Anwendbarkeit der (Lizenz-)Bedingungen dieser Dritten informiert hat und diese Bedingungen dem Kunden vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Abweichend vom vorigen Satz kann sich der Kunde nicht auf die Nichterfüllung der vorgenannten Informationspflicht durch Roltex B.V. berufen, wenn der Kunde eine Partei im Sinne von Artikel 6:235 Absatz 1 oder Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist.
  2. Wenn und soweit die vorgenannten Drittbedingungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und Roltex B.V. aus welchem Grund auch immer als nicht zutreffend erachtet werden
    gelten oder für unanwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
47. SPEZIFIKATIONEN UND ENTWICKLUNG/DESIGN VON SOFTWARE/WEBSITE/WEBSHOP
  1. Die Spezifikationen und/oder der Entwurf der zu entwickelnden Software, des Webshops und/oder der Website sowie die Art und Weise, in der die Entwicklung erfolgt, werden ausdrücklich und schriftlich im Vertrag festgelegt. Der Auftraggeber ist mitverantwortlich für eine rechtzeitige und korrekte Lieferung der zu entwickelnden Software.
  2. Roltex B.V. entwickelt die Software, den Webshop und/oder die Website mit Sorgfalt, und zwar in Übereinstimmung mit den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen oder dem Entwurf und - falls zutreffend - in Übereinstimmung mit der Projektorganisation, den Methoden, Techniken und/oder Verfahren, die schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Vor Beginn der Entwicklungsarbeiten kann die Roltex B.V. vom Kunden verlangen, dass er den Spezifikationen oder dem Entwurf schriftlich zustimmt.
  3. Wenn die Parteien eine Entwicklungsmethode verwenden, die sich dadurch auszeichnet, dass der Entwurf und/oder die Entwicklung (von Teilen) der Software, des Webshops oder der Website in einer iterativen Art und Weise erfolgt (z.B. Scrum), akzeptieren die Parteien, dass die Arbeiten zu Beginn nicht auf der Grundlage vollständiger oder vollständig ausgearbeiteter Spezifikationen durchgeführt werden und dass Spezifikationen, die zu Beginn der Arbeiten vereinbart wurden oder auch nicht, während der Ausführung des Vertrages in angemessener Absprache und unter Beachtung des zur betreffenden Entwicklungsmethode gehörenden Projektansatzes angepasst werden können. Die Parteien werden während der Ausführung des Vertrages gemeinsam in guter
    in Absprache Entscheidungen über die Spezifikationen zu treffen, die für die nächste Phase des Projekts (z. B. eine "Time-Box") und/oder für die nächste Teilentwicklung gelten sollen. Der Kunde nimmt das Risiko in Kauf, dass die Software, der Webshop und/oder die Website nicht unbedingt allen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde sorgt für eine ständige, aktive Mitwirkung der relevanten Endnutzer, unterstützt durch die Organisation des Kunden, auch in Bezug auf das Testen und die (weitere) Entscheidungsfindung. Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter, die in Schlüsselpositionen eingesetzt werden, über die für diese Position erforderlichen Entscheidungsbefugnisse verfügen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm während der Ausführung des Vertrags zu treffenden Fortschrittsentscheidungen zeitnah erfolgen. In Ermangelung rechtzeitiger und eindeutiger Fortschrittsentscheidungen seitens des Auftraggebers gemäß dem zur jeweiligen Entwicklungsmethode gehörenden Projektansatz ist die Roltex B.V. berechtigt, aber nicht verpflichtet, die ihr angemessen erscheinenden Entscheidungen zu treffen.
  4. Wenn die Parteien eine Entwicklungsmethode im Sinne des vorgenannten Artikels verwenden, finden die Bestimmungen von Artikel 41.1, Artikel 41.4 bis einschließlich 41.8 und Artikel 45.1 keine Anwendung. Der Kunde akzeptiert die Software, den Webshop und/oder die Website in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der letzten Entwicklungsphase befinden ('as is, where is'). Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, Fehler nach der letzten Entwicklungsphase zu beheben, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. In Ermangelung spezifischer Vereinbarungen in dieser Hinsicht beginnt Roltex B.V. mit den Entwurfs- und/oder Entwicklungsarbeiten innerhalb einer angemessenen, von ihr zu bestimmenden Frist nach Abschluss des Vertrags.
  6. Auf Wunsch gibt der Kunde der Roltex B.V. die Möglichkeit, die Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitstage und Arbeitszeiten im Büro oder am Standort des Kunden durchzuführen.
  7. Die Verpflichtungen von Roltex B.V. in Bezug auf die Entwicklung eines Webshops oder einer Website umfassen nicht die Bereitstellung eines so genannten "Content Management Systems", es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  8. Die Verpflichtungen von Roltex B.V. umfassen nicht die Wartung der Software, des Webshops und/oder der Website und/oder die Unterstützung der Benutzer und/oder Administratoren derselben. Wenn die Roltex B.V. abweichend vom Vorstehenden auch Wartung und/oder Unterstützung leisten muss, kann die Roltex B.V. vom Kunden verlangen, dass er zu diesem Zweck einen gesonderten schriftlichen Vertrag abschließt. Diese Arbeiten werden gesondert zu den üblichen Tarifen der Roltex B.V. in Rechnung gestellt.
48. LIEFERUNG, INSTALLATION UND ABNAHME_ENTWICKLUNG/EINRICHTUNG VON SOFTWARE/WEBSITE/WEBSHOP
  1. Die Bestimmungen des Artikels 40 über die Lieferung und den Einbau gelten sinngemäß.
  2. Sofern die Roltex B.V. nicht gemäß dem Vertrag die Software, den Webshop und/oder die Website auf ihrem eigenen Computersystem zugunsten des Kunden "hostet", liefert die Roltex B.V. dem Kunden die Software, den Webshop oder die Website auf einem Informationsträger und in einer von der Roltex B.V. zu bestimmenden Form oder stellt sie dem Kunden online zur Lieferung zur Verfügung.
  3. Die Bestimmungen von Artikel 41 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Annahme gelten entsprechend.
49. NUTZERRECHTE - ENTWICKLUNG/GESTALTUNG VON SOFTWARE/WEBSITE/WEBSHOP
  1. Roltex B.V. stellt die im Auftrag des Kunden entwickelte Software, den Webshop und/oder die Website sowie alle damit verbundenen
    Benutzerdokumentation, die dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung steht.
  2. Nur wenn dies schriftlich vereinbart wurde, werden der Quellcode und die während der Entwicklung erstellte technische Dokumentation dem Kunden zur Verfügung gestellt, wobei der Kunde berechtigt ist, Änderungen vorzunehmen.
  3. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, die für die Nutzung und/oder Wartung erforderliche Hilfssoftware und Programm- oder Datenbibliotheken zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Bestimmungen des Artikels 39 über Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen gelten sinngemäß.
  5. Nur wenn sich aus dem Inhalt der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ergibt, dass alle Design- und Entwicklungskosten vollständig und ausschließlich vom Kunden getragen werden, gelten für den Kunden - abweichend von den Bestimmungen in Artikel 39.4 - keine Einschränkungen im Nutzungsrecht der Software, des Webshops und/oder der Website.
50. GARANTIEENTWICKLUNG/DESIGN VON SOFTWARE/WEBSITE-SHOP
  1. In Ermangelung eines vereinbarten Zahlungsplans sind alle Beträge, die sich auf die Gestaltung und Entwicklung von Software, Webshop und/oder Website beziehen, kalendermonatlich im Nachhinein fällig.
  2. Im Preis für die Entwicklungsarbeit ist auch die Gebühr für das Recht zur Nutzung der Software, des Webshops oder der Website für die Dauer des Vertrags enthalten.
  3. Das Honorar für die Entwicklung der Software beinhaltet nicht das Honorar für die vom Kunden benötigte Hilfssoftware und die Programm- und Datenbibliotheken, etwaige Installationsdienste und jegliche Änderung und/oder Wartung der Software. Das Honorar umfasst auch nicht die Bereitstellung von Support für die Nutzer der Software.
51. GARANTIEENTWICKLUNG/DESIGN VON SOFTWARE/WEBSITE-SHOP
  1. Die Bestimmungen des Artikels 45 über die Gewährleistung gelten sinngemäß.
  2. Roltex B.V. garantiert nicht, dass die von ihr entwickelte Website oder der Webshop mit allen Typen oder neuen Versionen von Webbrowsern und sonstiger Software ordnungsgemäß funktioniert. Roltex B.V. garantiert auch nicht, dass die Website oder der Webshop mit allen Arten von Geräten ordnungsgemäß funktioniert.

Kapitel 5: Wartung von Software und Geräten

Die in diesem Kapitel "Wartung von Software und Geräten" enthaltenen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Roltex B.V. die Wartung von Software und/oder Geräten übernimmt, unabhängig davon, ob es sich um ein (Garantie-)Service-Abonnement handelt oder nicht.

52. SOFTWARE FÜR WARTUNGSDIENSTE
  1. Falls vereinbart, führt Roltex B.V. die Wartung für die im Vertrag genannte Software durch. Die
    Die Wartungspflicht umfasst die Behebung von Fehlern in der Software im Sinne von Artikel 41.3 und die Bereitstellung neuer Versionen der Software.
  2. Der Kunde muss alle in der Software gefundenen Fehler detailliert melden. Nach Erhalt der Meldung bemüht sich die Roltex B.V. im Rahmen ihrer üblichen Verfahren, die Fehler zu beheben und/oder Verbesserungen in den nachfolgenden neuen Versionen der Software vorzunehmen. Je nach Dringlichkeit und der Versions- und Freigabepolitik der Roltex B.V. werden die Ergebnisse dem Kunden in der von der Roltex B.V. zu bestimmenden Art und Weise und innerhalb der von der Roltex B.V. zu bestimmenden Frist zur Verfügung gestellt. Die Roltex B.V. ist berechtigt, Übergangslösungen oder Programmumwege oder problemvermeidende Einschränkungen in die Software einzuführen. Der Kunde wird die korrigierte Software oder die zur Verfügung gestellte neue Version der Software selbst installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen und, falls erforderlich, die verwendeten Geräte und die Benutzerumgebung anpassen.
    anpassen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Die Bestimmungen der Artikel 41.3 und 39.4 gelten sinngemäß.
  4. Wenn Roltex B.V. die Wartung online durchführt, sorgt der Kunde für die rechtzeitige Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur und von Netzwerkeinrichtungen.
  5. Der Kunde wird alle von Roltex B.V. geforderte Mitwirkung bei der Wartung leisten, einschließlich der vorübergehenden Einstellung der Nutzung der Software und der Anfertigung einer Sicherungskopie aller Daten.
  6. Wenn sich die Wartung auf Software bezieht, die dem Kunden nicht von Roltex B.V. selbst geliefert wurde, wird der Kunde, wenn Roltex B.V. dies für die Wartung für erforderlich oder wünschenswert hält, den Quellcode und die technische (Entwicklungs-)Dokumentation der Software (einschließlich Datenmodelle, Entwürfe, Änderungsprotokolle und dergleichen) zur Verfügung stellen. Der Kunde garantiert, dass er zu einer solchen Bereitstellung berechtigt ist. Der Kunde räumt Roltex B.V. das Recht ein, die Software, einschließlich des Quellcodes und der technischen (Entwicklungs-)Dokumentation, im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Wartung zu nutzen und zu ändern.
  7. Die Wartung durch Roltex B.V. berührt nicht die eigene Verantwortung des Kunden für die Verwaltung der Software, einschließlich der Kontrolle der Einstellungen und der Art und Weise, in der die Ergebnisse der Nutzung der Software eingesetzt werden. Der Kunde muss die (Hilfs-)Software selbst installieren, einrichten, parametrisieren und einstellen und, falls erforderlich, die Hardware, andere Software und die Benutzerumgebung, die in dem Prozess verwendet werden, anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
53. NEUE VERSIONEN VON SOFTWARE
  1. Die Wartung umfasst die Bereitstellung neuer Versionen der Software nur, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
    zugestimmt.
  2. Drei Monate, nachdem eine verbesserte Version zur Verfügung gestellt wurde, ist Roltex B.V. nicht mehr verpflichtet, Fehler in der vorherigen Version zu beheben und Support und/oder Wartung in Bezug auf eine vorherige Version zu leisten.
  3. Roltex B.V. kann verlangen, dass der Kunde mit Roltex B.V. einen weiteren schriftlichen Vertrag über die Bereitstellung einer Version mit neuer Funktionalität abschließt und eine weitere Gebühr für die Bereitstellung entrichtet. Die Roltex B.V. kann die Funktionalität unverändert aus einer früheren Version der Software übernehmen, garantiert jedoch nicht, dass jede neue Version die gleiche Funktionalität wie die vorherige Version enthält. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, bestimmte Merkmale oder Funktionalitäten der Software speziell für den Kunden zu pflegen, zu ändern oder hinzuzufügen.
  4. Roltex B.V. kann vom Kunden verlangen, sein System (Geräte, Software usw.) anzupassen, wenn dies für das ordnungsgemäße Funktionieren einer neuen Version der Software erforderlich ist.
54. WARTUNGSDIENSTE AUSRÜSTUNG
  1. Roltex B.V. führt die Wartung der im Vertrag genannten Geräte an dem darin genannten Ort innerhalb von
    Niederlande, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Änderungen des vorgenannten Ortes müssen der Roltex B.V. vom Kunden im Voraus mitgeteilt werden.
  2. Während der Zeit, in der Roltex B.V. die zu wartenden Geräte bereithält, hat der Kunde keinen Anspruch auf ein vorübergehendes Ersatzgerät, es sei denn
    anderweitig in einem Garantie-Service-Abonnement vereinbart.
  3. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Wartungsleistungen sowie die damit verbundenen Service-Levels werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Hiermit wird ein Garantie-Service-Abonnement/eine Haftpflichtversicherung
    Die kostenlose Reparatur (einschließlich der Kosten für den Kundendienst) deckt Defekte und/oder Anomalien ab, die in der Zwischenzeit bei normalem Gebrauch auftreten, vorausgesetzt, dass der Kunde geeignete und qualitativ angemessene Verbrauchsmaterialien (z. B. Farbbänder, Rollen, Kassetten, holzfreies Papier) für das Gerät verwendet und dass das Gerät und etwaige Peripheriegeräte an eine Netzstromversorgung mit Schutzerde angeschlossen sind, die frei von elektronischen Störungen ist, die von anderen Verbrauchern derselben Gruppe erzeugt werden, und die den allgemein anerkannten Anforderungen entspricht.
    Die im Rahmen des Kundendienstes ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Roltex B.V. über.
    Bei den Watteninseln kommen zu den regulären Gebühren noch die Warte- und Fahrzeiten sowie die Kosten für die Überfahrt hinzu
    aufgeladen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Roltex B.V. unverzüglich nach dem Auftreten einer Störung des Geräts anhand einer detaillierten Beschreibung zu informieren.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle von Roltex B.V. für die Wartung geforderte Mitwirkung zu leisten, wie z.B. die vorübergehende Einstellung der Nutzung der Geräte.
    Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal von Roltex B.V. oder von Roltex B.V. beauftragten Dritten Zugang zum Standort der Geräte zu gewähren, alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die Geräte Roltex B.V. zu Wartungszwecken zur Verfügung zu stellen.
  6. Bevor der Kunde die Geräte der Roltex B.V. zur Wartung überlässt, muss er dafür sorgen, dass eine vollständige und ordnungsgemäß funktionierende Sicherungskopie aller in oder auf den Geräten gespeicherten Software und Daten erstellt wurde.
  7. Auf Wunsch von Roltex B.V. wird ein zuständiger Mitarbeiter des Kunden während der Wartungsarbeiten zur Beratung anwesend sein.
  8. Der Kunde ist berechtigt, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko nicht von Roltex B.V. gelieferte Geräte und Systeme an das Gerät anzuschließen und Software darauf zu installieren.
  9. Wenn die Wartung der Geräte nach Ansicht von Roltex B.V. erfordert, dass die Verbindungen der Geräte mit anderen Geräten oder mit Software getestet werden, stellt der Kunde Roltex B.V. die betreffenden anderen Geräte und Software sowie die Testverfahren und Datenträger zur Verfügung.
  10. Das für die Wartung erforderliche Prüfmaterial, das nicht zur normalen Ausrüstung von Roltex B.V. gehört, muss vom Kunden bereitgestellt werden.
  11. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Ausrüstung während des Zeitraums, in dem Roltex B.V. sie für
    Wartungsarbeiten unter ihm. Es ist Sache des Kunden, dieses Risiko zu versichern.
55. AUSSCHLÜSSE
  1. Arbeiten zur Untersuchung oder Behebung von Störungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte und/oder Software oder durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder mutwillige Zerstörung entstanden sind oder damit zusammenhängen, sowie äußere Ursachen, wie z. B. Defekte im Internet, WiFi-Bereich, Datennetzverbindungen Stromversorgung, Verkabelung, Computerviren, Einbruch und/oder unerwünschter Zugriff Dritter auf das System, Blitzschlag, Induktion, Feuer, Selbstentzündung, Feuchtigkeitsschäden, Stürze, Stöße oder Verbindungen mit Geräten, Software oder Materialien, die nicht unter den Wartungsvertrag fallen und/oder nicht von Roltex B.V. vorgeschrieben wurden, gehören nicht zu den Verpflichtungen von Roltex B.V. im Rahmen des Wartungsvertrags.
  2. Die Unterhaltspflichten von Roltex B.V. umfassen nicht:
    die Untersuchung oder Behebung von Fehlern, die sich aus Änderungen, Wartungsarbeiten, Reparaturen oder der Verlegung von Geräten und/oder Software ergeben, die nicht von oder im Namen von Roltex B.V. durchgeführt wurden;
    die Nutzung des Geräts und/oder der Software unter Verstoß gegen die dafür geltenden Bestimmungen und Bedingungen sowie die nicht rechtzeitige Wartung des Geräts durch den Kunden;
    Untersuchung oder Reparatur von Fehlern im Zusammenhang mit der auf dem Gerät installierten Software;
  3. Wenn Roltex B.V. im Zusammenhang mit den Bestimmungen von Klausel(n) 55.1 und/oder 55.2 Untersuchungen und/oder Wartungsarbeiten durchführt, kann Roltex B.V. die Kosten in Rechnung stellen für
    für diese Prüfung und/oder Wartung nach ihren üblichen Tarifen in Rechnung stellen. Das Vorstehende gilt unbeschadet all dessen, was der Kunde Roltex B.V. schuldet für
    Der Anspruch auf Unterhaltszahlungen bleibt davon unberührt.
  4. Roltex B.V. ist niemals verpflichtet, Daten zu reparieren, die infolge von Störungen und/oder Wartungsarbeiten beschädigt wurden oder verloren gegangen sind.
56. UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE
  1. Wenn die Dienstleistungen von Roltex B.V. im Rahmen des Vertrags auch die Unterstützung von Benutzern und/oder Verwaltern der Software und/oder Geräte umfassen, berät Roltex B.V. telefonisch oder per E-Mail über die Verwendung und Funktionsweise der im Vertrag genannten Software und/oder Geräte. Roltex B.V. kann Bedingungen für die Qualifikation und die Anzahl der Personen aufstellen, die für den Support in Frage kommen. Roltex B.V. wird ordnungsgemäß begründete Supportanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach den üblichen Verfahren bearbeiten. Roltex B.V. übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit der Antworten oder des geleisteten Supports. Die Unterstützung wird an Werktagen während der üblichen Öffnungszeiten von Roltex B.V. geleistet.
  2. Wenn ein (Garantie-)Service-Abonnement/eine Geldversicherung abgeschlossen wurde, wird Roltex B.V. die Störungen innerhalb von 2 x 24 Stunden nach telefonischer Feststellung der Störung vorrangig und gegebenenfalls mit Vor-Ort-Service behandeln. Wenn die Störung nicht vor Ort behoben werden kann, hat der Kunde Anspruch auf eine Leihmaschine, falls erforderlich. Falls erforderlich und möglich, wird der Service auch an Wochenenden geleistet. Bei Back-Office-Systemen werden Störungen innerhalb der Bürozeiten behoben.
  3. Wenn die Dienstleistungen der Roltex B.V. im Rahmen des Vertrags auch die Erbringung von so genannten "Standby-Diensten" umfassen, hält die Roltex B.V. einen oder mehrere Mitarbeiter an den im Vertrag genannten Tagen und zu den dort genannten Zeiten zur Verfügung. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, bei einer schwerwiegenden Störung des Funktionierens der Software in dringenden Fällen die Unterstützung der bereitgehaltenen Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen. Roltex B.V. garantiert nicht, dass alle Störungen rechtzeitig behoben werden.
  4. Die in diesem Kapitel genannten Wartungs- und sonstigen vereinbarten Leistungen sind ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu erbringen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
57. REFERENZ
  1. Die Gebühren für die Instandhaltung und die anderen in diesem Kapitel genannten Dienstleistungen sind für jeden im Vertrag festgelegten Zeitraum im Voraus zu entrichten.
  2. Die Beträge für die Wartung der Hard- und/oder Software und die anderen in diesem Kapitel genannten vertraglichen Leistungen sind mit Beginn des Vertrags fällig. Die Gebühr für die Wartung und die anderen Dienstleistungen ist unabhängig davon fällig, ob der Kunde die Software in Gebrauch hat (genommen hat) oder von der Möglichkeit der Wartung oder Unterstützung Gebrauch macht.
  3. Die Wartung ist nicht im Preis enthalten:
    Kosten für (Ersatz-)Verbrauchsmaterial wie Batterien, Batteriemarken, Tinte (Patronen), Toner, Kabel und Zubehör;
    Kosten für (den Ersatz von) Teile(n) sowie Wartungsleistungen für die Behebung von Ausfällen, die ganz oder teilweise
    durch Reparaturversuche, die nicht von Roltex B.V. durchgeführt wurden;
    Arbeiten zur Überholung von Geräten;
    Änderungen an der Ausrüstung;
    Verlegung, Entfernung und Wiederinstallation von Ausrüstungen oder Arbeiten, die sich daraus ergeben.

Kapitel 6: Vermietung von Ausrüstung

Die in diesem Kapitel aufgeführten Bestimmungen finden neben den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, wenn Roltex B.V. dem Kunden Geräte aller Art und/oder andere Sachen (materielle Gegenstände) vermietet, wie z.B. Zahlungsterminals und Registrierkassen.

58. VERMIETUNG UND LEASING
  1. Roltex B.V. vermietet dem Kunden die im Mietvertrag genannten Geräte und die dazugehörige Benutzerdokumentation.
  2. In der Miete nicht enthalten sind die Überlassung von Software auf separaten Datenträgern sowie die Betriebs- und Verbrauchsmittel, die
    die für die Nutzung des Geräts benötigt werden, wie Batterien, Tinte (Patronen), Toner, Kabel und Zubehör.
  3. Die Miete beginnt an dem Tag, an dem das Gerät dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
59. ZUR INSPEKTION
  1. Vor oder anlässlich der Bereitstellung kann Roltex B.V. im Rahmen einer Vorabbesichtigung in Anwesenheit des Auftraggebers eine Beschreibung der
    Zustand des Geräts mit Angabe der festgestellten Mängel. Roltex B.V. kann den Kunden auffordern, den erstellten Bericht mit
    unterschreibt diese Beschreibung zur Zustimmung, bevor Roltex B.V. dem Kunden das Gerät zur Nutzung übergibt. Die Mängel der
    Geräte gehen zu Lasten von Roltex B.V.. Bei der Feststellung von Mängeln vereinbaren die Parteien, ob, wie und in welcher Form
    Frist erfolgt die Beseitigung der im Zustand genannten Mängel.
  2. Wenn der Kunde bei der Vorinspektion im Sinne von Artikel 59.1 nicht ordnungsgemäß mitwirkt, ist die Roltex B.V. berechtigt, diese Inspektion außerhalb der Anwesenheit des Kunden durchzuführen und den Bericht selbst zu verfassen. Dieser Bericht ist für den Kunden verbindlich.
  3. Wird keine Vorabkontrolle durchgeführt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Gerät in gutem und unbeschädigtem Zustand erhalten hat.
60. VERWENDUNG DER GERÄTE
  1. Der Kunde darf die Geräte nur für den im Vertrag vorgesehenen Zweck und an den in diesem Vertrag genannten Orten in und für seine eigene Organisation oder sein eigenes Unternehmen nutzen. Eine Nutzung der Geräte durch oder im Namen Dritter ist nicht gestattet. Das Recht zur Nutzung der Geräte ist nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Geräte an Dritte weiterzuvermieten oder sie anderweitig Dritten zur (Mit-)Nutzung zu überlassen.
  2. Der Kunde muss die Geräte selbst installieren, montieren und betriebsbereit machen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Geräte oder Teile davon in irgendeiner Weise als Sicherheiten zu verwenden oder anderweitig darüber zu verfügen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu verwenden und sie mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren. Der Kunde ergreift ausreichende Maßnahmen, um Schäden zu vermeiden. Im Falle von Schäden an der Ausrüstung muss der Kunde die Roltex B.V. unverzüglich informieren. Der Kunde haftet der Roltex B.V. gegenüber für alle Schäden an der Ausrüstung. In jedem Fall haftet der Kunde gegenüber der Roltex B.V. bei Diebstahl, Verlust oder Unterschlagung der Ausrüstung während der Mietzeit.
  5. Der Kunde darf an den Geräten weder ganz noch teilweise etwas verändern oder hinzufügen. Werden dennoch Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, so hat der Kunde diese spätestens bei Beendigung des Mietvertrages rückgängig zu machen oder zu entfernen.
  6. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind Mängel an Änderungen und Ergänzungen, die vom oder im Namen des Kunden an den Geräten vorgenommen wurden, sowie alle Mängel an den Geräten, die sich aus diesen Änderungen oder Ergänzungen ergeben, keine Mängel im Sinne von Artikel 7:204 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Kunde hat
    keinen Anspruch gegen Roltex B.V. in Bezug auf diese Mängel. Roltex B.V. ist nicht verpflichtet, diese Mängel zu reparieren oder zu warten.
  7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung im Zusammenhang mit Änderungen oder Ergänzungen, die er an den gemieteten Geräten vorgenommen hat und die bei oder nach Beendigung des Mietvertrags, aus welchem Grund auch immer, nicht rückgängig gemacht oder entfernt wurden.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, die Roltex B.V. unverzüglich schriftlich von einer Pfändung der Ausrüstung zu unterrichten, unter Angabe der Identität der Person, die die Pfändung vornimmt, und des Grundes der Pfändung. Der Kunde muss dem pfändenden Gerichtsvollzieher unverzüglich Zugang zum Mietvertrag gewähren.
61. WARTUNG DER GEMIETETEN AUSRÜSTUNG
  1. Der Kunde darf die gemieteten Geräte nicht selbst warten oder durch Dritte warten lassen.
  2. Der Kunde hat die Roltex B.V. unverzüglich schriftlich über die von ihm festgestellten Mängel an den gemieteten Geräten zu informieren. Die Roltex B.V. wird sich bemühen, die von ihr zu vertretenden Mängel an den Geräten innerhalb einer angemessenen Frist im Wege der Instandsetzung zu beheben. Die Roltex B.V. ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine vorbeugende Wartung der Geräte durchzuführen. Auf Verlangen gibt der Kunde der Roltex B.V. die Möglichkeit, eine korrigierende und/oder vorbeugende Wartung durchzuführen. Die Parteien werden die Tage und Uhrzeiten, an denen die Wartung stattfinden wird, vorher in angemessener Absprache besprechen. Während der Wartungszeit hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatzgeräte.
  3. Von der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung ausgenommen sind:
    die Beseitigung von Mängeln, die der Kunde bei Abschluss des Mietvertrags akzeptiert hat;
    die Behebung von Mängeln, die auf äußere Ursachen zurückzuführen sind;
    die Behebung von Mängeln, die dem Kunden, seinen Mitarbeitern und/oder von ihm beauftragten Dritten zuzuschreiben sind;
    die Behebung von Mängeln, die auf eine unvorsichtige, falsche oder unsachgemäße oder der Dokumentation widersprechende Verwendung zurückzuführen sind;
    die Behebung von Mängeln, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts zurückzuführen sind;
    die Behebung von Mängeln, die auf nicht genehmigte Änderungen oder Ergänzungen am Gerät zurückzuführen sind.
  4. Wenn die Roltex B.V. die im vorigen Absatz genannten Mängel behebt oder beheben lässt, schuldet der Kunde die damit verbundenen Kosten gemäß den üblichen Tarifen der Roltex B.V..
  5. Roltex B.V. hat immer das Recht, Mängel nicht zu beheben und die Geräte durch andere, ähnliche, aber nicht unbedingt identische Geräte zu ersetzen.
  6. Roltex B.V. ist niemals verpflichtet, verlorene Daten zu reparieren oder zu rekonstruieren.
62. RISIKO UND VERSICHERUNG
  1. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 60.4 gilt für langfristige Mietverträge (d. h. mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr) Folgendes
    Roltex B.V. wird die gemieteten Geräte auf eigene Kosten versichern und gegen Feuer- und Diebstahlsrisiken versichert halten. Es gilt Folgendes
    Der Kunde trägt jedoch eine Selbstbeteiligung von € 100 (in Worten: einhundert Euro) pro Exemplar/Einheit des gemieteten Geräts, die Roltex B.V.
    werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  2. Im Falle einer Beschädigung oder eines teilweisen Verlusts oder Verfalls des vom Kunden gemieteten Materials sorgt die Roltex B.V. in Absprache mit dem Kunden dafür, dass
    für die Reparatur oder den teilweisen Austausch. Die dafür aufgewendeten Stunden werden dem Kunden zum regulären Stundensatz in Rechnung gestellt.
63. ENDKONTROLLE UND RÜCKGABE
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung bei Beendigung des Mietvertrags in ihrem ursprünglichen Zustand an Roltex B.V. zurückzugeben. Kosten für den Transport in Verbindung mit
    bei der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Vor oder spätestens am letzten Arbeitstag der Mietzeit wirkt der Kunde an einer gemeinsamen Endkontrolle des Zustands der Geräte mit. Über die Ergebnisse wird ein gemeinsamer Bericht erstellt, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
    Wenn der Kunde bei dieser Endkontrolle nicht mitwirkt, ist Roltex B.V. berechtigt, diese Kontrolle außerhalb der Anwesenheit des Kunden durchzuführen und den genannten Bericht selbst zu erstellen. Dieser Bericht ist für den Kunden verbindlich.
  3. Die Roltex B.V. ist berechtigt, die im Endkontrollbericht aufgeführten Mängel, die billigerweise zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers gehen, auf dessen Kosten beheben zu lassen. Der Kunde haftet für den Schaden, der der Roltex B.V. durch die vorübergehende Unbrauchbarkeit oder weitere Unvermietbarkeit der Geräte entsteht.
  4. Wenn der Kunde bei Beendigung des Mietverhältnisses eine von ihm vorgenommene Änderung am Gerät nicht rückgängig gemacht oder eine Ergänzung vorgenommen hat
    auf diese Änderungen, so wird davon ausgegangen, dass die Parteien auf jegliche Rechte an diesen Änderungen und/oder
    Ergänzungen.

Kapitel 7: Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (Verantwortlicher) bestimmte Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Roltex B.V. (Auftragsverarbeiter) durchführen lassen möchte, und sind somit als Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (im Folgenden "AVG") zu verstehen

64. DEFINITIONEN UND GRUNDSÄTZE

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Rahmen des Auftrags und des Zwecks der Vereinbarung. Andere Verarbeitungen werden nur auf zusätzliche Weisung des Auftragsverarbeiters durchgeführt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. In diesem Zusammenhang gelten die folgenden Definitionen:
a. Betroffene Person: die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen;
b. Verarbeitervereinbarung: die Verarbeitervereinbarung gemäß Artikel 28 Absatz 3 AVG;
c. Personenbezogene Daten: alle Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 AVG beziehen und die der Auftragsverarbeiter gemäß dem Vertrag verarbeitet oder verarbeiten wird;
d. Verarbeiter: Verarbeiter im Sinne von § 4 Abs. 7 AVG;
e. Verarbeiter: Verarbeiter im Sinne von Artikel 4 Absatz 8 AVG;
f. Verarbeitung/Verarbeitung: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, Dokumentieren, Speichern, Anpassen, Verwenden, Kombinieren und/oder Vernichten;

65. ZWECKE DER VERARBEITUNG
  1. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Namen des Auftragsverarbeiters zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt nur im Rahmen der Vereinbarung und zu den Zwecken, die in einer weiteren Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt sind. Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung nur für die Nutzung von (verschiedenen) Anwendungen, die vom Auftragsverarbeiter angeboten werden, und zwar ausschließlich für die Zwecke der Erfüllung des Vertrags. Nachstehend sind die Zwecke und die personenbezogenen Daten für die verschiedenen Anwendungen aufgeführt:
  2. a. Checkout-Lösung
    Mit der POS-Lösung kann der Kontrolleur die folgenden Ziele erreichen:
    ✓ Erfassung von Aufträgen und Verkäufen;
    ✓ Ermöglichung der digitalen Bezahlung von Kundenbestellungen und Verkäufen an den Auftragsverarbeiter durch Anbindung an Zahlungsterminals. Der Auftragsverarbeiter wickelt dabei nicht die eigentliche Transaktion ab;
    ✓ Auswertungsmöglichkeiten der Umsätze nach Zeitraum, Produktgruppe, Sachbearbeiter, Zahlungsart, Kunden und so weiter;
    ✓ Daten für andere Anwendungen, einschließlich Buchhaltungspakete, verfügbar machen (optional);
    ✓ Sichern von POS-Daten in einer Online-Umgebung (optional).
    Um diese Ziele zu erreichen, hat der Kontrolleur die Möglichkeit, je nach Art der Lösung u. a. folgende Angaben zu machen
    die folgenden personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Mitarbeiter und Kunden/Gäste) zu speichern:
    Mitarbeiter: Vor- und Nachname; Telefon; E-Mail; Personalnummer und Verfügbarkeit
    Kunden/Gäste: Name und Kontaktdaten des Unternehmens; Adressdaten des Unternehmens; Vor- und Nachname; Kontaktadressdaten einschließlich E-Mail Adresse
    b. Lösung für die Personalplanung
    Mit der Staff Planning Solution kann der Controller folgende Ziele erreichen:
    ✓ Effiziente Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung von Budget, Kosten, Verfügbarkeit und Überstundenbilanz;
    ✓ Effiziente Erfassung der Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitsstunden der Mitarbeiter;
    ✓ Verknüpfung der Zeiterfassung mit der Lohnabrechnung für eine noch effizientere Lohnabrechnung (optional);
    ✓ Berichtsfunktionen, um zu sehen, wie sich die Personalkosten zu den Einnahmen verhalten (optional);
    ✓ Führen einer Personalakte (optional).
    Um diese Zwecke zu erreichen, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche unter anderem folgende personenbezogene Daten der betroffenen Personen (Angestellte, Zeitarbeiter, Freiwillige, mitarbeitende Eigentümer usw.) speichern:
    N/A-Daten; Gehaltsdaten; Dokumente wie Kopien von Diplomen, Zeugnissen, Leistungsbeurteilungen;
    Mitarbeiterakte; alle geleisteten Arbeitsstunden, Urlaubs-, Krankheits- und andere Stunden, die eine Person beim Kunden geleistet hat
    1. Lösung für die Reservierung
    Mit der Reservierungslösung kann der Kontrolleur die folgenden Ziele erreichen:
    ✓ Effiziente Planung von Tischreservierungen;
    ✓ Übersicht über die Tischbelegung auf einen Blick;
    ✓ Einfaches Ein- und Auschecken der Gäste;
    ✓ Einfache Wartelistenverwaltung.
    Um diese Zwecke zu erreichen, hat der für die Verarbeitung Verantwortliche die Möglichkeit, unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten zu speichern
    die Beteiligten (Mitarbeiter und Gäste) zu schlagen:
    Mitarbeiter: Vorname; Nachname
    Gäste: Vorname; Nachname; Firmenname und Kontaktangaben
    d. Ticketing-Lösung
    Mit der Ticketing-Lösung kann der Kontrolleur die folgenden Ziele erreichen:
    ✓ Effizienter Verkauf von Tickets und Abonnements;
    ✓ Auf einen Blick Überblick über die erwarteten Besucherzahlen aus den Vorverkäufen.
    Um diese Zwecke zu erreichen, hat der für die Verarbeitung Verantwortliche die Möglichkeit, unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten zu speichern
    die Beteiligten (Mitarbeiter und Gäste) zu schlagen:
    Mitarbeiter: Vor- und Nachname; E-Mail Adresse
    Gäste: Firmenname; Angaben zur Person, einschließlich Geburtsdatum, E-Mail und Telefon; Passfoto im Falle von Abonnements' Link zu sozialen Netzwerken
    Medien für die Anmeldung
    e. Online-Lösung
    Durch die Online-Lösung kann der Kontrolleur, je nach den tatsächlich eingesetzten Mitteln, folgende Ziele erreichen
    realisieren:
    ✓ Online-Website; Erleichterung der Online-Präsenz und E-Mail-Funktionen;
    ✓ Online-Webshop; ermöglicht ein Online-Bestellsystem mit der Möglichkeit der Verknüpfung mit anderen externen Softwareanwendungen wie Kasse, bol.com und postnl.
    Um diese Zwecke zu erreichen, hat der für die Verarbeitung Verantwortliche die Möglichkeit, unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Kunden, Mitarbeiter usw.) zu speichern:
    Online-Website; Name und Adressangaben; Telefonnummer
    Online-Shop; Name und Adressdaten; Telefonnummer; Mail-Adresse/Passwort; Bestelldaten; Zahlungsdaten
    Für die vorgenannten Anwendungen bietet der Bearbeiter die Möglichkeit, zusätzliche Felder auszufüllen. Der Auftragsverarbeiter hat hierüber keine Kontrolle und ist daher dafür nicht verantwortlich und/oder haftbar. Das Führen ordnungsgemäßer Aufzeichnungen ist eine gesetzliche Verpflichtung für Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter kann dies erleichtern.
  3. Der Auftragsverarbeiter darf die personenbezogenen Daten nur für die von ihm festgelegten Zwecke verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber die Verarbeitungszwecke mit, soweit sie nicht bereits im Vertrag genannt sind. Der Auftragsverarbeiter kann jedoch personenbezogene Daten für seine eigenen Zwecke verwenden, z. B. zur Durchführung wissenschaftlicher oder statistischer Untersuchungen über die Qualität seiner Dienstleistungen, sofern er die für diese Zwecke relevanten Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form vom Auftragsverarbeiter erhält oder der Auftragsverarbeiter die für diese Zwecke relevanten Daten anonymisiert oder pseudonymisiert.
66. VERPFLICHTUNGEN DES VERARBEITERS
  1. Der Verarbeiter unterrichtet den Auftraggeber auf dessen erstes Ersuchen über die Maßnahmen, die er in Bezug auf seine
    Verpflichtungen nach dem AVG.
  2. Die Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters, die sich aus der Vereinbarung mit dem Auftragsverarbeiter ergeben, gelten auch für diejenigen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters verarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mitarbeiter, im weitesten Sinne.
  3. Der Auftragsverarbeiter darf die personenbezogenen Daten nicht an Dritte oder an betroffene Personen weitergeben, es sei denn, der Auftragsverarbeiter hat vorher schriftlich zugestimmt oder es bestehen gesetzliche Verpflichtungen. Im Falle rechtlicher Verpflichtungen unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Auftragsverarbeiter so bald wie möglich. Für die Einschaltung von Dritten oder Unterauftragnehmern wird auf Artikel 69 verwiesen.
  4. Der Auftragsverarbeiter muss jederzeit in der Lage sein, den gesetzlichen Verpflichtungen innerhalb der gesetzlichen Fristen nachzukommen, insbesondere den Rechten der betroffenen Person(en), wie z. B. einem Antrag auf Einsichtnahme, Berichtigung, Ergänzung, Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten und der Durchführung eines anerkannten registrierten Widerspruchs.
67. WEITERGABE VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Der Auftragsverarbeiter kann personenbezogene Daten in Ländern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter außerdem, personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten, sofern die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden und ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist.

68. VERANTWORTUNGSZUWEISUNG
  1. Die zugelassenen Verarbeitungen werden in einer (halb)automatisierten Umgebung unter der Kontrolle des Verarbeiters durchgeführt.
  2. Der Auftragsverarbeiter ist allein verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitervereinbarung, gemäß den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen und unter der ausdrücklichen (letztendlichen) Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Für andere Verarbeitungen personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erhebung der personenbezogenen Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Verarbeitung zu Zwecken, die dem Auftragsverarbeiter vom für die Verarbeitung Verantwortlichen nicht mitgeteilt wurden, die Verarbeitung durch Dritte und/oder zu anderen Zwecken, ist der Auftragsverarbeiter ausdrücklich nicht verantwortlich.
  3. Der für die Verarbeitung Verantwortliche garantiert, dass der Inhalt, die Verwendung und die Beauftragung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, auf die sich die Vereinbarung bezieht, nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Der für die Verarbeitung Verantwortliche garantiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit dem Vertrag nicht gegen die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
  5. Die "vorherige schriftliche Zustimmung" des Auftragsverarbeiters liegt auch dann vor, wenn eine solche Zustimmung für den Auftragsverarbeiter offensichtlich unerlässlich ist, um seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
69. INANSPRUCHNAHME VON DRITTEN ODER UNTERAUFTRAGNEHMERN
  1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eines Dritten, eines so genannten Unterauftragsverarbeiters, zu bedienen, und zwar unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.
  2. In jedem Fall hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass diese Dritten schriftlich die gleichen Pflichten übernehmen, wie sie zwischen ihm und dem Auftragsverarbeiter vereinbart wurden.
70. OBLIGATORISCHE SICHERHEIT UND MELDUNG VON DATENSCHUTZVERLETZUNGEN
  1. Im Falle der Entdeckung eines Sicherheitslecks (eines Mangels oder einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten) und/oder einer Datenpanne (einer
    Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nachteilige Auswirkungen auf den Schutz der
    personenbezogene Daten enthält oder wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Artikel 34 birgt
    AVG), informiert der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, darüber, um
    aufgrund derer der für die Verarbeitung Verantwortliche beurteilt, ob die Behörde für personenbezogene Daten und/oder die betroffene(n) Person(en) zu informieren sind oder nicht.
    Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Meldepflichten zuständig.
  2. Die Meldung einer Sicherheitsverletzung durch den Auftragsverarbeiter an den Auftragsverarbeiter sollte nur in besonders schwerwiegenden Fällen erfolgen
    wie z. B. eine Sicherheitsverletzung, bei der sensible Daten veröffentlicht wurden oder verloren gegangen sind. Dies nur, wenn das Ereignis eingetreten ist
    tatsächlich aufgetreten ist. In jedem Fall besteht die Meldepflicht darin, die Tatsache zu melden, dass ein Leck aufgetreten ist. Darüber hinaus ist die
    Meldepflicht, soweit diese Informationen vom Auftragsverarbeiter verfügbar sind:
    Was ist die (angebliche) Ursache des Lecks?
    Was die (bisher bekannten und/oder erwarteten) Folgen sind;
    Kontaktangaben für die Weiterverfolgung der Meldung;
    die Anzahl der Personen, deren Daten durchgesickert sind (wenn keine genaue Zahl bekannt ist: die minimale und maximale Anzahl der Personen, deren Daten durchgesickert sind)
    Daten durchgesickert sind);
    Eine Beschreibung der Gruppe von Personen, deren Daten durchgesickert sind;
    Die Art(en) der personenbezogenen Daten, die durchgesickert sind;
    das Datum, an dem das Leck aufgetreten ist (wenn kein genaues Datum bekannt ist: der Zeitraum, in dem das Leck aufgetreten ist);
    ob die Daten verschlüsselt, gehasht oder auf andere Weise für Unbefugte unverständlich oder unzugänglich gemacht worden sind;
    welche Maßnahmen geplant sind und/oder bereits ergriffen wurden, um das Leck zu schließen und die Folgen zu mildern
  3. Der Auftragsverarbeiter verfügt über einen gründlichen Aktionsplan für die Behandlung und Verarbeitung von Verstößen und wird die
    Dem Verarbeiter auf Anfrage Zugang zu dem Plan gewähren.
  4. Der Auftragsverarbeiter überlässt die Meldungen an die Aufsichtsbehörde(n) dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.
  5. Der Verarbeiter leistet jede erforderliche Zusammenarbeit bei der Bereitstellung zusätzlicher Informationen an
    die Aufsichtsbehörde(n) und/oder die betroffene(n) Person(en).
  6. Der Auftragsverarbeiter führt ein detailliertes Protokoll über alle (mutmaßlichen) Sicherheitsverletzungen sowie über die Maßnahmen, die im Anschluss daran getroffen wurden
    und stellt sie auf erstes Ersuchen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Einsichtnahme zur Verfügung.
  7. Die Meldung von Datenverstößen durch den Auftragsverarbeiter oder die verarbeitete Partei an die zuständigen Behörden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung kann
    niemals zu einem schuldhaften Versagen oder einer unrechtmäßigen Handlung gegenüber der anderen Partei führen.
71. SICHERHEIT
  1. Der Auftragsverarbeiter trifft in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten hinreichend geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Verlust oder jeglicher Form der unrechtmäßigen Verarbeitung (z. B. unbefugter Zugriff, Beeinträchtigung, Änderung oder Weitergabe der personenbezogenen Daten).
  2. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nur dann zur Verarbeitung zur Verfügung, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Der Auftragsverarbeiter ist für die Einhaltung der von den Vertragsparteien vereinbarten Maßnahmen verantwortlich.
72. BEARBEITUNG VON ANFRAGEN DER BETROFFENEN PERSONEN

Falls eine betroffene Person eines ihrer gesetzlichen Rechte ausüben möchte und den Antrag an den Auftragsverarbeiter richtet, leitet dieser den Antrag an den Auftragsverarbeiter weiter. Der Auftragsverarbeiter wird sich dann um die Bearbeitung des Antrags kümmern. Der Auftragsverarbeiter kann die betroffene Person entsprechend benachrichtigen.

73. GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT
  1. Alle personenbezogenen Daten, die der Verarbeiter vom Verarbeiter erhält und/oder selbst erhebt, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber
    dritte Parteien.
  2. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit der Auftragsverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe der Informationen an Dritte erteilt hat, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte angesichts der Art des erteilten Auftrags und der Durchführung der Verarbeitung logisch notwendig ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Informationen an einen Dritten besteht. Ist der Auftragsverarbeiter rechtlich verpflichtet, Informationen an einen Dritten weiterzugeben, so informiert er den Auftragsverarbeiter unverzüglich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
74. AUDIT
  1. Der Auftragsverarbeiter hat das Recht, Audits durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen, um
    Überwachung der Einhaltung von AVG.
  2. Diese Prüfung findet nur statt, wenn ein konkreter Verdacht auf Missbrauch personenbezogener Daten besteht, der durch
    Kontrolleur. Das vom Auftragsverarbeiter veranlasste Audit findet mindestens sechs (6) Wochen nach vorheriger Mitteilung an den Auftragsverarbeiter statt.
  3. Der Auftragsverarbeiter arbeitet bei der Prüfung mit und stellt alle für die Prüfung relevanten Informationen, einschließlich Belegdaten wie Systemprotokolle, und Mitarbeiter so rechtzeitig wie möglich und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung, wobei ein Zeitraum von bis zu sechs (6) Wochen als angemessen angesehen wird.
  4. Die Prüfung findet erst statt, nachdem der Auftragsverarbeiter ähnliche Berichte angefordert hat, die ihm vorliegen, diese geprüft hat und dann vernünftige Argumente vorbringt, die eine vom Auftragsverarbeiter veranlasste Prüfung rechtfertigen.
  5. Die Ergebnisse des Audits werden von den Vertragsparteien in gegenseitiger Abstimmung bewertet und können daher von einer oder beiden Vertragsparteien gemeinsam umgesetzt werden.
  6. Im Falle eines Audits im Sinne dieses Artikels stellt der Verarbeiter sicher, dass seine Geschäftstätigkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird
    des Prozessors behindert.
  7. Die Kosten des Audits trägt der Controller.
75. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
  1. Die Verarbeitung erfolgt für die in der Vereinbarung festgelegte Dauer, andernfalls in jedem Fall für die Dauer des
    die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. Die Dauer der Verarbeitung kann nicht vorzeitig beendet werden, es sei denn, die Vereinbarung sieht etwas anderes vor.
  2. Der Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten nicht länger als die vereinbarte Aufbewahrungsfrist aufbewahren, spätestens jedoch bis zum Ende des Vertrages am
    nach denen die Daten verarbeitet werden, wobei der Verarbeiter nach dem Ermessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen und vorbehaltlich einer anderen
    (a) die Daten so bald wie möglich vernichtet oder gelöscht werden oder (b) innerhalb einer angemessenen Frist nach der
    eine Sicherungskopie der personenbezogenen Daten, die sich auf dem System (unter Verwaltung) des Auftragsverarbeiters befinden, erstellt werden.
    dem Bearbeiter in einem noch nicht lesbaren Standardformat auf einem gemeinsamen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, sofern
    Der Auftragsverarbeiter ist nicht bereits selbst im Besitz dieser personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die
    personenbezogene Daten, um angemessene Kosten zu berechnen.
76. VERSCHIEDENES

Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen von Abschnitt 1 in vollem Umfang, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung und
geltendes Recht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 25. Mai 2018 bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Limburg, Standort Maastricht, hinterlegt und dort unter dem Aktenzeichen 15/2018 AL registriert.